Game Over.


Es ist vorbei. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 26. Jänner 2022 ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet und an den österreichischen Gesundheitsminister ein Konvolut an Fragen übermittelt. Fragen, die bis jetzt absolut tabu waren. Die an den Grundfesten der „Pandemie“ rütteln. Der Gesundheitsminister hat für eine Antwort Zeit bis zum 18. Februar 2022. Das ist dann auch das Enddatum der „Pandemie“ in Österreich.


Im Einzelnen will der VfGH wissen, ob die Hospitalisierungs und Verstorbenenzahlen alle Infizierten erfassen. Die alte an oder mit Covid Frage. Falls alle positiv Getesteten gezählt wurden, wüsste der VfGH gerne die Begründung.


Weiters will der VfGH eine Aufschlüsselung der Covid Todes & Hospitalisierungsfälle. Wo war Corona ursächlich? Wo nur ein bedeutungsloser „positiver“ Test? Er fragt sogar nach dem Alter der Todesfälle und Hospitalisierten!


Auch für die Sinnhaftigkeit der FFP2 Maskenpflicht muss der Gesundheitsminister Belege erbringen.


Dann gehts ans Eingemachte (für die Pharmamafia). Der VfGH beziffert das Risiko, an Covid zu versterben, mit 0,15%. Er fragt, wie die absolute und relative Risikoreduktion einer Impfung zu verstehen ist. Der VfGH will wissen, wie hoch die absolute Risikoreduktion nach einer, zwei oder drei Impfungen ist. Die 95% Wirksamkeitslüge ist am Ende.


Es kommt noch besser. Die „Pandemie der Ungeimpften“ wird in Frage gestellt. Der Gesundheitsminister muss beantworten, inwieweit die „Schutzimpfung“ das Infektions, Erkrankungs und Übertragungsrisiko senkt. Da „es dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen scheint, dass auch Personen mit Covid Schutzimpfung sich mit Sars-Cov-2 infizieren, an Covid erkranken und Sars-Cov-2 übertragen können“.


Dann geht’s in für den Gesundheitsminister gefährliche Bereiche. Der VfGH will das Hospitalisierungsrisiko nach einer Erkrankung und nach einer Impfung wissen, aufgegliedert nach Alterskohorten und Zahl der Impfungen. Hier kommen die Impfnebenwirkungen ins Spiel, die bisher so nonchalant ignoriert wurden.


Selbst der „Lockdown für Ungeimpfte“ bleibt nicht unhinterfragt. Der VfGH fragt, um wie viel höher die Bettenauslastung ohne diesen Lockdown wäre.


Die für die Regierung tödlichste Frage kommt zum Schluss. Der VfGH ersucht um Auskunft, ob es richtig ist, dass es 2021 weniger Covid Tote aber aber trotzdem eine wöchentliche Übersterblichkeit im dreistelligen Bereich gibt. Er will wissen, wie sich diese Übersterblichkeit erklärt.


All diese Fragen wurden von Querdenkern, Schwurblern und „Rächten“ seit Beginn der „Pandemie“ gestellt. Die Regierung hat sie unter tatkräftiger Beihilfe von gekauften Medien und willfährigen Experten beiseite gewischt. Damit ist jetzt Schluss. Dem VfGH muss die Regierung Rede und Antwort stehen.


Ich glaube, die Beantwortung dieser Fragen beendet die „Pandemie“. Sie beendet auch die Regierung. Es scheint, wir sind noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Lasst uns diese Lektion nicht vergessen. Freiheit stirbt nie dramatisch. Sie stirbt scheibchenweise. Wir dürfen sie nie für selbstverständlich nehmen. Wir müssen für sie kämpfen! Auch jetzt noch, bis die Machthaber in Handschellen aus ihren Ämtern entfernt wurden.


 




Zur Echtheit des Dokuments: 

Image


Möglicherweise auch interessant, wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat: 

https://chrisveber.blogspot.com/2022/01/biontechs-fall-ist-der-fall-unserer.html

Oder etwas ganz anderes: 

https://chrisveber.blogspot.com/2021/09/angela-merkel-trifft-wladimir-putin-zur.html


Wenn Ihnen mein Text gefallen hat und Sie unabhängigen Journalismus unterstützen wollen:


https://paypal.me/ChrisVeber


Danke.

Kommentare

  1. Findet sich dieses Dokument (VfGH V 11/2022-4) auch irgendwo beim Verfassungsgerichtshof selbst? Oder wenigstens bei anderen, einigermaßen seriösen Quellen?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. ... das digitale Prüfsiegel finden Sie am Ende des Artikels. In den mainstream Regierungsmedien werden Sie darüber nichts lesen. Aus Gründen.

      Löschen
    2. Es ist nicht ersichtlich, ob sich der Prüfbericht wirklich auf dieses im obigen Artikel nur als JPG-Bild veröffentlichte Schreiben des VfGH bezieht. Auch der Stil des Textes entspricht nicht meinem Erwartungen an ein offizielles Schreiben eines Verfassungsgerichtes.
      Ich würde es ja gern glauben, aber wenn es zu schön ist um wahr zu sein, dann ist es leider meistens Fake.

      Löschen
    3. Das PDF-Dokument kann etwa hier heruntergeladen werden:

      https://report24.news/wp-content/uploads/2022/01/4_6028621718224898533.pdf

      Die Signatur kann dann hier geprüft werden:

      https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/vertrauensdienste/Signatur/signaturpruefung/Pruefung.de.html

      Löschen
    4. Ein Dokument vom 26.01.2022 mit Signatur vom 27.10.2021?

      Löschen
    5. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 27.10.2021 bis 27.10.2026.
      OK?

      Löschen
    6. Signierzeitpunkt ist: 2022-01-27T05:46:02Z

      Die Gültigkeit hängt von der Gültigkeitsdauer des Schlüssels ab, mit dem das Dokument zertifiziert wurde.

      Löschen
    7. Noch was zum Thema: Nur teilweise signiert. Weil das manche Viewer anzeigen.

      Das ganze Dokument kann nicht ganz signiert sein, denn zb. das Zertifikat selbst muss nach der Signierung ins Dokument eingefügt werden, und verfälscht somit einen Teil des Dokumentes.

      Wenn jemand unberechtigt ein Dokument im Namen vom Verfassungsgericht erstellen und signieren könnte. Und die Tools der RTR das als valide erkennen, dann wäre das mindestens eine genauso brisante Neuigkeit.

      Löschen
    8. Hier ist das echte Original-Dokument zu finden, die Seriennummer gibt es, den Fragenkatalog nicht...

      https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_G_233_2021_vom_15._Dezember_2021.pdf

      Löschen
    9. Die Seriennummer 1974040582 ist die Seriennummer des Zertifikats des VfGH. Diese Seriennummer ist immer dieselbe und ändert nicht pro signiertem Dokument, was hier fälschlicherweise angenommen wird.

      Löschen
    10. Suche bei https://www.vfgh.gv.at/ ergibt

      "0 Ergebnisse für VfGH-Erkenntnis_G_233_2021_vom_15._Dezember_2021.pdf

      Keine Ergebnisse gefunden"

      Fake?

      Löschen
  2. das digitale Siegel verweist auf eine URL mit HTTP, das ist niemals zur Zertifizierung zugelassen!
    Eine URL muss in diesem Falle immer mit HTTPS sein. Ansonsten würde jeder Haker sich problemlos dazwischen schalten können.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Hi Anonym. es ist üblich nur HTTP: anzugeben. Jede Http Anfrage wird auf HTTPS umgeleitet (bis auf die piratenseiten;-). Wie auch bei der "www.signaturpruefung.gv.at" -> diese wird auch sofort auf HTTPS://rtr Singatur Prüfung umgeleitet

      Löschen
  3. Die Prüfung der Signatur ist nur gültig wenn man das original PDF besitzt. In jedem anderen Format lässt sich eine Signatur von einem beliebig anderen gültigen VGH Dokument einsetzen. Ohne PDF kein Signaturcheck. Liegt ein signiertes PDF vor? Wäre schön zu wissen, nur um sicherzugeben von wegen Fake und so

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. "Eine Signatur bzw. ein Siegel ist dann als "gültig" zu betrachten wenn jede der Prüfungen Signaturwert (S), Zertifikat (Z) sowie Manifest (M) mit "OK" abgeschlossen wurde."
      (S) und (Z) sind Ok aber (M) zeigt es nicht.

      Löschen
  4. is mir klar, die Angabe http kann man sich ja normalerweise sparen. Hab mir mal ein paar andere Dokumente angeschaut.
    https://www.vfgh.gv.at/rechtsprechung/Ausgewaehlte_Entscheidungen.de.html
    Die unterschiede der knappen Angaben von mitwirkenden Personen, Briefkopf, Abschluss, Angabe der lfd. Nummer auf den einzelnen Seiten macht mich stutzig. Wenn es tatsächlich kein FAKE ist, dürfte man sicherlich bald mehr Wissen.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich bin auch der Meinung, dass dies ein Fake ist. Trotz eingehender Recherche auf der Website des VfGH bin ich nicht fündig geworden. Wir werden sehen.

      Löschen
    2. Ich hab es gefunden, vgl. Die Seriennummer am Ende- der Rest ist Fake:

      https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_G_233_2021_vom_15._Dezember_2021.pdf

      Löschen
    3. Die Seriennummer 1974040582 ist die Seriennummer des Zertifikats des VfGH. Diese Seriennummer ist immer dieselbe und ändert nicht pro signiertem Dokument, was hier fälschlicherweise angenommen wird.
      Weitere Einwände als dass zB dat Root-Zertifikat invalid oder revoked wäre machen auch keinen Sinn. Es ist höchtens unbekannt, muss daher im Trusted Cert Store des Browsers oder Betriebssystems installiert werden. Weil dies bei diesem Rootzertifikat scheinbar nicht üblicherweise der Fall ist, empfiehlt man wohl die Verifizierung des Dokuments über die Website des RTR. Letzlich kann per Definition ein Rootzertifikat nicht revoked werden weil es selbstsigniert ist. Deswegen benutzt man intermediate certs, und die Root-Certs gelten als apriori sicher.
      Ich denke das Dokument ist also echt.

      Löschen
  5. PDF hier zum Download
    https://report24.news/wp-content/uploads/2022/01/4_6028621718224898533.pdf

    AntwortenLöschen
  6. Hmm die Prüfung sagt, dass die Signatur nicht das komplette Dokument umfasst, also könnte der Text Fake sein.

    AntwortenLöschen
  7. RA Beneder spricht auch darüber, der sollte als Fachmann ja wissen obs ein Fake ist...

    AntwortenLöschen
  8. Ist leider ein Fake, denn die Signatur wird von der Signaturprüfung nicht bestätigt.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Du kannst vermutlich nur nicht damit umgehen.

      Löschen
  9. Das fehlt doch plötzlich eine Seite, und zwar die letzte mit den URLs zur Echtheits des Dokuments.

    AntwortenLöschen
  10. Also Pdf gerade runtergeladen und überprüfen lassen und gleicher Prüfbericht wie oben, zumindestens die Signatur ist echt.

    AntwortenLöschen
  11. Prüfbericht ist als Screenshot hier für jedermann einzusehen.
    https://t.me/rosa_goes_public/31

    Es wurden die oben beschriebenen Prozederes verwendet: PDF bei Websteite zur Signaturprüfung amtlicher Siegel hochgeladen. Und Bingo!
    Ich bin eine Journalistin vom alten Schlag und prüfe grundsätzlich und gründlich. Dieses Schreiben hat die Prüfung bestanden!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Leider führt der Link aus dem Dokument https://www.vth.gv.at/verifizierung ins leere, was bei einem solchen Dokument eigentlich nicht der Fall sein dürfte

      Löschen
  12. Nachtrag: Der Punkt 1. in der Signaturprüfung bezieht sich meines Wissens auf Urteile und ähnliche amtliche Schreiben, bei denen es Wort um Wort, Satz um Satz geht. Da muss möglicherweise jede Seite signiert sein.
    Hier handelt es sich um ein Anschreiben. Allerdings war ich stutzig, dass es keine Anrede gibt.
    Ist das üblich in Österreich? Ich finde das unhöflich. Aber ist vielleicht so Usus.

    AntwortenLöschen
  13. Kommando zurück, die letzte Grafik wird offensichtlich in einigen Browsern nicht angezeigt.

    AntwortenLöschen
  14. Soll das wirklich eine seriöse Berichterstattung eines (ex) Journalisten sein? Echt?
    Oida oida, etwas professioneller würde schon helfen...

    AntwortenLöschen
  15. Wenn ich die Seriennummer bei Google suche, komme ich auf ein anderes Dokument:

    https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_G_233_2021_vom_15._Dezember_2021.pdf

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Die Seriennummer 1974040582 ist die Seriennummer des Zertifikats des VfGH. Diese Seriennummer ist immer dieselbe und ändert nicht pro signiertem Dokument, was hier fälschlicherweise angenommen wird.

      Löschen
  16. Ich habe auch das Gefühl, dass der Fragenkatalog nicht vom VGH ist. Der Fokus liegt zu betont auf unserer Perspektive, also der Corona-Kritiker. Der VGH geht ja einem anderen Job nach: Sie müssen das Impfmandat auf Konformität mit der Verfassung prüfen. Die FFP2-Masken zum Beispiel dürften sie an dieser Stelle gar nicht interessieren. Naja trotzdem sehr einfallsreich, sowas ins Netz zu stellen!:)

    AntwortenLöschen
  17. Also ich habe immer noch Zweifel an der Echtheit:

    a) Mein PDFXChange Editor zeigt bei der Signaturprüfung beim Root-Zertifikat an (Es gibt insgesamt 3 voneinander abhängige Zertifikate, das Root-Zertifikat ist das "oberste"):

    A-Trust-Root-07: Das Zertifikat wurde durch seine Zertifizierungsstelle gesperrt.

    Aufbauend auf solch einem gesperrten Root-Zertifikat könnte ich nun womöglich auch eine solche Signaturkette für die beiden folgenden Zertifikate selbst erstellen.

    Ich bin nicht ganz sicher, aber astrein ist das Ganze jedenfalls nicht.

    Ich habe auch sicherheitshalber das aktuelle Root-Zertifikat (A-Trust-Root-07) von a-trust.at auf meinem Rechner installiert - das änderte aber nichts an der Anzeige im PDFXChange Editor. Ein fehlendes Root Zertifikat für AT war also auf jeden Fall nicht der Grund - was ja auch der Text mit dem "sperren" nahelegt.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ein Rootzertifikat kann gar nicht gesperrt/revoked werden weil es selbstsigniert ist.
      Die Seriennummer 1974040582 ist die Seriennummer des Zertifikats des VfGH. Diese Seriennummer ist immer dieselbe und ändert nicht pro signiertem Dokument, was hier fälschlicherweise angenommen wird.

      Löschen
    2. Das Root Cert kriegt man hier zur Überprüfung
      https://www.a-trust.at/de/sicherheit/stammzertifikate/
      Der Digest passt.

      https://i.imgur.com/vmKg4yP.jpeg

      Das Dokument ist also mit hoher Wahrscheinlichkeit echt.

      Tatsächlich traurig, dass man an diesen kritischen Nachfragen so zweifeln muss.

      Löschen
  18. Nachtrag: Die 3 Zertifikate sind natürlich *abhängig* voneinander. Mit "unabhängig" meinte ich eigentlich "verschiedene" und habe leider ein völlig verkehrtes Wort gebraucht. Und als Anmerkung: Ich habe nur oberflächliche Ahnung von der Verschlüsselung - ich kann also mit meiner Vermutung durchaus danebenliegen.

    AntwortenLöschen
  19. Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Mailadresse vfgh@vfgh.gv.at
    Der Verfassungsgerichtshof prüft, ob es sich bei dem Dokument um eine Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: „Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt vom Verfassungsgerichtshof und ist inhaltlich unverändert.“ mit schriftlicher Erledigung. Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: „Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte vom Verfassungsgerichtshof nicht verifiziert werden.“
    So steht es auf https://www.vfgh.gv.at/service/e-government/gerichtssignatur.de.html
    Vielleicht können Sie das Dokument ja an den VFGH schicken?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. schon interessant,dass user sicher sind,dass das ein fake sein soll.es ist kein fake habe gestern abend mit einem anwalt in wien telefoniert..ihr könnt euch eure häme sparen ,ihr experten.

      Löschen
  20. Orf berichtet ebenfalls:

    https://orf.at/stories/3245589/

    AntwortenLöschen
  21. Danke für den Link! Das ist ja großartig!:-) Ich hatte oben geschrieben, dass ich nicht das Gefühl habe, dass es vom VGH ist. Ich wusste dabei nicht, dass es da generell um viele Beschwerden über die Maßnahmen geht.

    AntwortenLöschen
  22. Diese Geschichte ist nicht echt. Schade eigentlich. Unter der Dateibezeichnung "VfGH-Erkenntnis_G_233_2021_vom_15._Dezember_2021.pdf" kann ein PDF, das vom VfGH herausgegeben wird, heruntergeladen werden. Diese PDF hat mit dem hier geschilderten Vorgang KEINEN Zusammenhang. Es handelt sich also um einen Fake.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Lies doch die anderen Kommentare die das schon alles erklären eh du Mist verzapfst.

      Löschen
    2. https://orf.at/stories/3245589/

      Löschen
    3. Ich muss mich korrigieren. Ich habe mich durch verschiedentliche Kommentare dazu verleiten lassen, an der Echtheit zu zweifeln. Besonders der von einem Poster geannte Dateiname "VfGH-Erkenntnis_G_233_2021_vom_15._Dezember_2021.pdf" führt hier zur Verwirrung. Erst das Verständnis für die Signaturprüfung würde hier Klarheit schaffen. Vielleicht denkt der Autor darüber nach und ergänzt sein Anliegen um entsprechende Erläuterung. Jedenfalls kann der Hash-Wert g5fGWDiqI9Asg0p0PWKG53x7AFk= nicht von einem beliebigen Dokument kommen, insofern ist eine Argumentatiom wegen Austauschbarkeit von Seiten unrichtig.

      Löschen
  23. Aber die wichtigste Frage wurde nicht gestellt, nämlich "Wer in der Welt hat den Corona-Virus isoliert und nachgewiesen?". Das konnte die spanische Regierung am 05.11.2021 auch nicht beantworten, musste alle Bußgelder von 2020 zurückzahlen und hat Corona wieder zur Grippe umbenannt. Es gab und gibt immer noch keinen einzigen wissenschaftlichen Beweis für irgendein Virus. Kein Corona-, kein Delta- , kein Omikron- oder sonstigen Virus. Alles erlogen von Angang an. Seit der HI-Virus von dem französischen Arzt Luc Montagnier erdichtet und mit einem 3D-CAD-Programm modelliert wurde. Er selbst hat keinen Beweis für seinen Hirngespinst jemals erbracht.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Genau wie die sagen. Das ist der grösste weltbetrug den es je gegeben hat.
      Schriftlich bestätigt – Forscher können keinen Nachweis für ein krankmachendes Virus erbringen
      #Tipp #Mustread #Topthema #Aktuell

      Es scheint schier unfassbar, was Sie in der Reihe "Schriftlich bestätigt – Forscher können keinen Nachweis für ein krankmachendes Virus erbringen" zu lesen bekommen werden. Diese Reihe wird aus mehreren Artikeln bestehen, die nach und nach veröffentl.. ➡➡➡

      Löschen
    2. https://uncutnews.ch/schriftlich-bestaetigt-forscher-koennen-keinen-nachweis-fuer-ein-krankmachendes-virus-erbringen/

      Löschen
  24. Text von mir, vom: 06.06.2013. Damals noch im Facebook-Dreck gepostet. Wir müssen unsere Programme durch Nanotechnologie, wirtschaftlicher, sozialer und politischer Kontrolle unserer Gesellschaft fortwährend weiterentwickeln, ohne das sie das merkt. Der Zweck ist die totale physische und mentale Kontrolle des Geistes. Jeder, der von der gegebenen Norm abweicht, muss durch verstärkte Konditionierung (alle Medien, Desinformation, Nahrungsmittel, Gesundheitswesen, Sozialwesen) verstümmelt werden. Das Individuum mag glauben, die eigene Existenz sei das Wichtigste, aber das ist nur dessen persönlicher Glaube an Märchen, an Hoffungsschimmersehnsüchte, lassen wir sie ihm. Der Lebling soll niemals die Möglichkeit bekommen, seinen eigenen Geist zu entwickeln. Ihr wisst ja, diese Art der Beschränkung muss bis zur Spitze getrieben verstärkt werden. Wir müssen sein Gehirn so weit kontrollieren, dass er das Gefühl hat, selbst der Träger seiner Entscheidungen zu sein. Dies ist die vollkommenste Art der Kontrolle, sie ist absolut und unzerstörbar. Unsere zivilisierten Sklaven sollen glücklich sein! Ablenkung und Reizüberflutung, Überangebote und Bedürfnis süchteentwicklung, Themenlenkung und Unruheeinbringung, sind unsere Waffen, mit denen wir jeden Zeitgeist erschaffen und wieder zerstören. Schon jetzt sehen wir unsere Früchte erblühen. Denn unsere Methoden der Bewusstseinskontrolle, auch die pharmakologische, hat sich auf allen Ebenen der Fleischkleider und Leblingsgesellschaft durchgesetzt, die die Leblinge und Fleischkleider, so sehr symbiontisiert haben, dass sie fast alle ihre Knechtschaft lieben. Unser schmerzfreies Konzentrationslager für ihren Geist, ist uns in der Tat ausgezeichnet gelungen. Sie sind süchtig nach Spaß und Zerstreuung und wollen abgelenkt werden. Auch Widerstand in kleinen Gruppen zählt zu diesen Ablenkungen und Zerstreuungen, sie wollen nur "das Gefühl" haben, das sie etwas verändern können. Greift dort nicht ein! Deshalb, ihr Illuminierten: Wenn wir von „Kontrolle” sprechen, dann behaltet immer unsere drei großen Bereiche im Auge und trennt sie Gewissenhaft voneinander: 1.) Erstens, Manipulation, Propaganda, Zensur und Desinformation. 2.) Passive Verhaltenskontrolle von Personen z.B. über Aufenthaltsort, Gewohnheiten, Konsumverhalten, Gesundheit, totale Überwachung etc.) 3.) Aktive Verhaltenskontrolle (z.B. Erzwingen unfreiwilliger Handlungen oder Programmieren von Erinnerungen, Gedächtnis, Begierden und die Persönlichkeit, über unsere neuesten Produkte. In diesem Sinne Brüder und Schwestern, RAREAE!

    merkt euch diesen Sommer den Tag: 06.06.2022— Der Seelenmacher, ein Prinzip das spricht...

    AntwortenLöschen
  25. Die Echtheit des Dokuments wurde inzwischen vom österreichischen Verfassungsgerichtshof bestätigt.

    AntwortenLöschen
  26. Ehrlich gesagt würde ich gerne wissen warum die Pandemie jetzt damit enden soll. Glauben sie dass das Virus lesen kann? Jetzt mal im Ernst? Und warum soll es ums "Eingemachte" für die "Pharma-Mafia" gehen. Glauben Sie im ernst das es irgendwen interessiert was irgendwelche "Richterlein" (co Montgomery) in Österreich entscheiden? Wäre ich Mückstein würde ich dem anfragenden Richter ein paar Links zu RKI, EMA und FDA schicken und das wars. Er ist ohnehin der einzige FPÖ Richter im Senat und die anderen werden nicht mit ihm stimmen. Und auch wenn wäre es komplett egal. Denn entweder ist Omikron der Schlusspunkt wie viele Experten glauben, dann sind die Maßnahmen ohnehin obsolet oder es kommt wieder ein gefährlicherer Virus und die Nachbarländer verschärfen wieder dann ziehen wir ohnehin mit - VfGH hin oder her. Und eines muss der Richter Dr. Hauer auch einsehen. Auch wenn im Urteil "bewiesen" wird dass die Tests nicht aussagekräftig sind und Impfungen nichts bringen muss er ohne Test und Impfung schon an der italienischen Grenze draußen bleiben wie Waldi bei der Fleischhauerei. Da hilft ihm sein ganzes Scheiß-Urteil nichts. Und das Amt als Verfassungsrichter schon gar nichts. Die Italiener lachen ihn einfach aus. Zurecht.

    AntwortenLöschen

Kommentar veröffentlichen

Beliebte Posts aus diesem Blog