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Es werden Posts vom Januar, 2022 angezeigt.
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    Ja, dürfen´s denn des ? Österreich, 1848. Kaiser Ferdinand I blickt fassungslos von der Hofburg auf das lärmende Volk. Metternich klärt ihn auf: „Die machen eine Revolution, Majestät“. Die legendäre Antwort des Kaisers: „Ja, dürfen´s denn des?“ Ähnlich die Reaktionen der Zeugen Coronas und Regierungsmedien auf den von mir in der Nacht vom 28. auf 29. Jänner veröffentlichten Brief des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (Dr. Andreas Hauer) an Gesundheitsminister Mückstein, in dem die Grundlagen der Corona „Maßnahmen“ hinterfragt werden. Zuallererst der übliche Reflex auf unerwünschte Meldungen, die das eigene Weltbild ins Wanken bringen könnten. Das kann nicht echt sein! Selbsternannte Faktenchecker „belegen“, dass das Schreiben gefälscht wurde. Die Freunde unserer Regierung setzen sich nicht mit der Nachricht auseinander, sondern versuchen, den Überbringer anzugreifen. Dann Phase zwei. Die Echtheit des Schreibens kann nicht mehr geleugnet, das Schreiben nic
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    Game Over. Es ist vorbei. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 26. Jänner 2022 ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet und an den österreichischen Gesundheitsminister ein Konvolut an Fragen übermittelt. Fragen, die bis jetzt absolut tabu waren. Die an den Grundfesten der „Pandemie“ rütteln. Der Gesundheitsminister hat für eine Antwort Zeit bis zum 18. Februar 2022. Das ist dann auch das Enddatum der „Pandemie“ in Österreich. Im Einzelnen will der VfGH wissen, ob die Hospitalisierungs und Verstorbenenzahlen alle Infizierten erfassen. Die alte an oder mit Covid Frage. Falls alle positiv Getesteten gezählt wurden, wüsste der VfGH gerne die Begründung. Weiters will der VfGH eine Aufschlüsselung der Covid Todes & Hospitalisierungsfälle. Wo war Corona ursächlich? Wo nur ein bedeutungsloser „positiver“ Test? Er fragt sogar nach dem Alter der Todesfälle und Hospitalisierten! Auch für die Sinnhaftigkeit der FFP2 Maskenpflicht muss der Gesundheit
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  BREAKING NEWS:  Hinterfragt der Verfassungsgerichtshof die Grundlagen  der Corona Verordnungen ? Ich schreibe sonst nie etwas, ohne die Quellen davor zu verifizieren. Aber das ist zu groß. Wenn dieses Dokument echt ist, dann beendet der Verfassungsgerichtshof die Corona „Pandemie“ in Österreich. Nach zwei Jahren wird endlich nachgefragt. Wer starb AN Corona? Wer starb MIT Corona? Wer wurde WEGEN Corona hospitalisiert? Wer einfach nur positiv getestet? Gab es eine Übersterblichkeit? Gab es eine Übersterblichkeit OHNE Corona Opfer? Wenn ja, warum? Gibts es einen Nachweis für die Wirksamkeit der FFP2 Maskenpflicht? Wie effektiv ist der Impfschutz wirklich? Und so weiter und so fort. Es werden alle Dogmen unserer herrschenden Politiker hinterfragt. Die Antworten werden hochnotpeinlich werden. Ich habe beim VfGH um Verifizierung des Dokumentes ersucht. Wenn dieses Schreiben echt ist, dann war´s das mit der „Pandemie“. Dann war´s das mit Nehammer, Mückstein,
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  Biontechs Fall ist der Fall unserer Regierung Biontech ist laut Eigendarstellung ein europäisches Vorzeigeunternehmen. In noch nie dagewesener Rekordzeit wurde mit revolutionärer Technologie eine Substanz gegen ein bis dahin unbekanntes Virus entwickelt. Der Umsatz stieg 2021 verglichen mit der Vor-Corona Zeit um über 14.000 Prozent auf 16 Milliarden Euro (erwarteter Gesamtumsatz für 2021 per 09.11.2021). Erwirtschaftete das Unternehmen 2019 noch einen Verlust von 181 Millionen Euro, so wird 2021 ein Gewinn von mindestens neun Milliarden erwartet. Eigentlich müsste der Aktienkurs raketengleich abheben und selbst gehypte Titel wie Tesla hinter sich lassen.   Das Gegenteil ist der Fall. Am 06. Jänner 2022 schrieb ich zum ersten Mal, die Börse hat ihr Urteil über Biontech, Omikron und die Impfpflicht gesprochen. Da lag der Aktienkurs nach einem monatelangen Verfall noch bei 211,- USD und das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) bei 6,3. Weit entfernt vom Höchststand von 447,- USD im A
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  Der Schweizer. Ein Covid Gesundheitswunder. In Österreich ist der „Grüne Pass“ für Covid Genesene sechs Monate gültig. In Deutschland sogar nur drei (Vermutungen, Lauterbach wolle mehr Kunden für Biontech akquirieren, sind natürlich völlig haltlos). In der Schweiz hingegen wurde die Gültigkeitsdauer des „Covid Zertifikats für genesene Personen“ soeben auf zwölf Monate verlängert. Der Bundesrat begründet dies damit, dass „aktuelle wissenschaftliche Daten zeigen, dass Menschen nach einer Covid-Infektion ausreichend vor schwerer Erkrankung und Hospitalisation geschützt sind“. Was unterscheidet nun den Schweizer vom Österreicher, der ja laut unserer Regierung nicht zwölf Monate vor einer Erkrankung geschützt ist? Der Schweizer ist im Schnitt 47,20 Jahre alt, verzehrte 50,91 kg Fleisch pro Jahr und trank 7,6 Liter reinen Alkohols (50 Liter Bier, 30 Liter Wein usw usw). Die häufigste Todesursache bei Männern (12.245 Tote) und Frauen (8.532 Tote) war Krebs, gefolgt von Herz
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    Omikron – Die Todesseuche Omikron. Die Todesseuche, die unsere Gesellschaft in den ewigen lockdown und uns in die ewige Nadel zwingt. Die uns unsere Freiheit und Grundrechte nimmt. Aus solidarischen Gründen, natürlich. Laut unserer Regierung ist das Ende des Spritzabos nicht planbar und auch mit Zwangsspritzung sind 2G Regel und „Maßnahmen“ weiterhin nötig. Omikron, das sogar das mörderische Delta besiegt hat. Omikron. In Deutschland hat das RKI die Zahl der Menschen veröffentlicht, die von Kalenderwoche 46/2021 bis zum 17.01.2022 an/mit Omikron verstorben sind (1). Es sind 89 (2). 9,9 Omikron Tote pro Woche. Von insgesamt über 231.000 Toten (3). 0,035% der Verstorbenen sind an/mit Omikron gestorben. Mitten im Winter, in der Hochsaison der Todesseuche. Im Sommer wird sich die Lage entspannen. Natürlich sind auch bei Omikron 69,6% der Toten über 80 Jahre alt. Unter 60 Jahren sind nur 4 Menschen an/mit Omikron gestorben. Demgegenüber stehen über 3.9 Million
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Stellungnahme des Em. O. Univ. Prof. Dr. med. Hartmut Glossmann, FA für Pharmakologie (Klinische Pharmakologie), Institut für Biochemische Pharmakologie, Medizinische Universität Innsbruck, zur "Ungefährlichkeit" der Covid Spritzen.  
Stellungnahme des Em. O. Univ. Prof. Dr. med. Hartmut Glossmann, FA für Pharmakologie (Klinische Pharmakologie), Institut für Biochemische Pharmakologie, Medizinische Universität Innsbruck, zum geplanten Gesetz der Zwangsverabreichung der Covid Injektion.