Und ewig grüßt das
Wohnmurmeltier
Seit gefühlten
Ewigkeiten wird von allen Politikern der Wohneid geschworen: Ja, wir
treten für leistbares Wohnen ein! Leider folgt ebenso seit
Ewigkeiten danach immer das große “Aber”: Es ist schwierig, es
liegt nicht in unserer Kompetenz, der Datenschutz … Kurz, der Wille
ist da aber die Macht ist schwach.
Jetzt gibts aber
z.Bsp. in Innsbruck die glückliche Fügung, dass vom Bürgermeister
über den Landeshauptmann bis zum Bundeskanzler alle Beteiligten
einer schwarz-grünen Koalition angehören. Es sind alle Kompetenzen
vorhanden, die gebraucht werden.
4 Dinge gilt es zu
beschließen. Erstens, eine Meldepflicht für Leerstände und
illegale Freizeitwohnsitze. Wer eine Wohnung besitzt die nicht
vermietet werden soll, ein Grundstück welches nicht bebaut werden
soll oder einen illegalen Freizeitwohnsitz hat 1 Jahr Zeit sich zu
melden und, so Zweitwohnsitz, zu verkaufen. Danach wird die Immobilie
im Falle des Auffliegens beschlagnahmt und in den gemeinnützigen
Wohnbau überführt. Klingt hart, aber jeder Steuerhinterzieher muss
bei einer Kontrolle bis zum 3fachen des hinterzogenen Betrages
zurückzahlen.
Zweitens, eine
Leerstandsabgabe. Wer eine Wohnung länger als 3 Monate nicht
vermietet oder ein Grundstück länger als 1 Jahr nicht bebaut muss
8% des Marktwertes als jährliche Steuer entrichten. Das schafft
Druck zu vermieten zu Preisen die leistbar sind und macht
Immobilienspekulation für Finanzinvestoren uninteressant. Die 8%
setzen sich zusammen aus 5% angenommenem jährlichem Wertzuwachs, 2%
Inflation, 1% Strafe. Übrigens, je eine Wohnung pro Kind und Enkerl
sind von der Steuer ausgenommen.
Drittens, airbnb ist
nur noch am gemeldeten Hauptwohnsitz legal. Wer in seiner Wohnung ein
Zimmer vermietet um das Familieneinkommen aufzubessern soll jedes
Recht dazu haben. Wer einen Beherbergungsbetrieb führen will soll
eine Pension aufmachen.
Viertens, die
Mietzinsbeihilfe wird nur für Wohnungen ausgeschüttet die der 30%
Regel folgen. Die Aufwendungen für Miete sollen nicht mehr als 30%
des Einkommens ausmachen, bei einem Medianeinkommen von 1588,- und
angenommenen 45qm pro Person darf die Miete inkl. Nebenkosten nicht
mehr als 10,60 Euro pro qm ausmachen. Es ist nicht die Aufgabe der
Mietzinsbeihilfe auf Kosten der Arbeitnehmer Immobilienbesitzer reich
zu machen.
Wenn wirklich Wohnen
leistbar gemacht werden soll steht der Umsetzung nichts im Wege.
Werden doch wieder die Interessen von Finanzinvestoren und
Grundbesitzern über das Allgemeinwohl gestellt, müssen die Wähler
sich daran erinnern und bei der nächsten Wahl nicht wieder mit
Versprechungen abspeisen lassen.
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