Die wirtschaftliche Unsicherheit durch
das Covid 19 Gesetz
Ein Epidemiegesetz muss 2 Bedingungen
erfüllen. Die Ausbreitung einer Krankheit verhindern oder
verlangsamen. Und die soziale Ordnung aufrechterhalten, einer Panik
vorbeugen, wirtschaftliche Ängste bekämpfen.
Das österreichische Covid 19 Gesetz
erfüllt den ersten Teil der Bedingungen. Die Ansteckungsrate wird
sinken. Aber bei der ebenso zwingend notwendigen wirtschaftlichen
Absicherung ist das Gesetz ein völliger Fehlschlag. Im alten
Epidemiegesetz hatten Unternehmen (das schließt auch den Barbier ums
Eck mit ein) die auf staatliche Anordnung geschlossen werden einen
Rechtsanspruch auf Erstattung des Verdienstentganges. Das Covid 19
Gesetz macht mit einem Satz im 10 seitigen Dokument diese
wirtschaftliche Absicherung zunichte. „Auf die Gewährung von
finanziellen Maßnahmen besteht kein Rechtsanspruch.“ Damit werden
die Unternehmer zu Bittstellern degradiert, die um Entschädigung
betteln müssen.
Ich verstehe die Regierung. Der
österreichische Staat kann unmöglich den Verdienstentgang eines
guten Teils der österreichischen Wirtschaft bezahlen. Aber die EZB
kann das.
Es braucht jetzt 3 rasch umgesetzte
Maßnahmen. Die österreichische Regierung streicht den
verhängnisvollen Satz aus dem Covid 19 Gesetz. Die österreichische
Regierung begibt zur Finanzierung aller(!) aus Corona erwachsenden
Kosten zinsfreie 10.000 jährige Anleihen. Die EZB verpflichtet sich
alle diese Anleihen aller europäischen Länder aufzukaufen.
Damit wäre die wirtschaftliche
Existenz der Bevölkerung gesichert und wir müssen nicht über große
Systemänderungen mitten in der Krise nachdenken. Danach sollten wirs
aber tun.
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