Begeht die österreichische Bundesregierung Landesverrat?


Verfassungsgerichtshof Österreich

Freyung 8

1010 Wien


betr.: Anfrage betr. möglichen Landesverrats durch die Bundesregierung



Geehrte Richterinnen und Richter, geehrte Mediensprecherin Mag. Mayrbäurl,



laut dem Professor für Internationale Beziehungen der Uni Innsbruck, Univ.Prof.Dr. Gerhard Mangott, werden mit dem Budget der Europäischen Friedensfazilität, in deren Kommission jeder Mitgliedsstaat der EU vertreten ist und die durch die Mitgliedsstaaten finanziert wird, Waffenlieferungen an die Ukraine bezahlt. 

 




Dies wurde schon mehrfach publiziert, unter anderem durch mich, und wird auch von der Friedensfazilität bestätigt.

 




https://twitter.com/gerhard_mangott/status/1631664543683211265

https://chrisveber.blogspot.com/2023/01/moralisierendeschlafwandler.html

https://www.consilium.europa.eu/de/policies/european-peace-facility/


Am 26. Oktober 1955 wurde die immerwährende Neutralität Österreichs als Verfassungsgesetz beschlossen. Im Paragraph 252 StGB ist Landesverrat unter anderem definiert als Bestrebung, die dauernde Neutralität Österreichs aufzuheben.


Ich möchte Sie daher als Hüter der Verfassung fragen, ob Ihrer Meinung nach die Finanzierung von Waffenlieferungen an eine Konfliktpartei mit der österreichischen Neutralität vereinbar ist. Die Schweiz zum Beispiel liefert weder Waffen noch erlaubt sie deren Lieferung über Schweizer Gebiet. Meiner Meinung nach ist die Finanzierung von Waffenlieferungen an eine Konfliktpartei mit der Neutralität nicht mehr vereinbar. Sollten Sie das anders sehen, ersuche ich um Begründung.


Ich ersuche Sie auch um Stellungnahme, ob die österreichische Bundesregierung mit der Finanzierung von Waffenlieferungen das Delikt des Landesverrates begeht. Sollte der VfGH dies verneinen, ersuche ich auch hier um Begründung.


Meiner Meinung nach wären die Finanzierung oder Lieferung von Waffen nur legal, wenn vorher die entsprechenden Gesetze der Republik Österreich per Verfassungsmehrheit geändert würden. Unter der jetzigen Gesetzeslage begeht die Bundesregierung meiner Meinung nach das Delikt des Landesverrates.


Angesichts der Brisanz der Angelegenheit ersuche ich um zeitnahe Antwort und verbleibe mit bestem Dank für Ihre Bemühungen,


hochachtungsvoll,


Christian Veber

 

freier Journalist

6020 Innsbruck


Ibk., 03. März 2023




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