Das woke Landesgericht Innsbruck und das Schweigen. Dem geneigten Leser dürfte vielleicht bekannt sein, dass ich am Landesgericht Innsbruck von Richterin Frau Martina Eberherr wegen „Verhetzung“ in erster Instanz verurteilt wurde. Der Verhetzungsparagraph wurde am ersten Jänner 2016, nach dem Öffnen der Grenzen, so umgeschrieben, dass Kritik an der ab 01.01. 2016 neu geschützten Personengruppe der Menschen ohne österreichischen Pass als zum Hass aufstachelnd gewertet werden kann. Jeder Wahrheitsbeweis ist in einem Verhetzungsverfahren nicht zulässig. Böse Zungen könnten behaupten, die Regierung hat in Kenntnis der kommenden Entwicklungen versucht, Kritik an der Asylmigration unter Strafe zu stellen. Ich habe der Medienstelle des Landesgerichtes am 02.09.2026 zu meinem Urteil folgende Fragen gestellt: „ Sehr geehrte Fr. Dr. Fink, sehr geehrter Hr. Dr. Jennewein, ich habe zum Urteil der Richterin Martina Eberherr im Verfahren gegen Franz Christian Veber (ja, das...