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  Das woke Landesgericht Innsbruck und das Schweigen. Dem geneigten Leser dürfte vielleicht bekannt sein, dass ich am Landesgericht Innsbruck von Richterin Frau Martina Eberherr wegen „Verhetzung“ in erster Instanz verurteilt wurde. Der Verhetzungsparagraph wurde am ersten Jänner 2016, nach dem Öffnen der Grenzen, so umgeschrieben, dass Kritik an der ab 01.01. 2016 neu geschützten Personengruppe der Menschen ohne österreichischen Pass als zum Hass aufstachelnd gewertet werden kann. Jeder Wahrheitsbeweis ist in einem Verhetzungsverfahren nicht zulässig. Böse Zungen könnten behaupten, die Regierung hat in Kenntnis der kommenden Entwicklungen versucht, Kritik an der Asylmigration unter Strafe zu stellen. Ich habe der Medienstelle des Landesgerichtes am 02.09.2026 zu meinem Urteil folgende Fragen gestellt: „ Sehr geehrte Fr. Dr. Fink, sehr geehrter Hr. Dr. Jennewein, ich habe zum Urteil der Richterin Martina Eberherr im Verfahren gegen Franz Christian Veber (ja, das...
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  Unsere Justiz urteilt aufgrund von Gefühlen und Meinungen Ich habe jetzt das Urteil in meinem Verfahren wegen „Aufstachelung zum Hass“ erhalten. Ich lasse jetzt zuerst einmal die Richterin Martina Eberherr des Landesgerichts Innsbruck zu Wort kommen und gebe nachher meinen Senf dazu. Das Urteil hat 13 Seiten, ich hab´s auf die inhaltlich relevanten Stellen beschränkt. Im Namen der Republik: schuldig „ Am 01.05.2026 veröffentlichte der Angeklagte auf seinem Facebook-Account, dessen Medieninhaber er ist, und der uneingeschränkt öffentlich zugänglich ist, mit Bezug unter dem Post -- norwegisches Mädchen von Syrer vergewaltigt, der in weiterer Folge vom Gericht laut Artikel aufgrund niedrigen IQs mit nur 6 Monaten Freiheitsstrafe zur Rechenschaft gezogen worden sei -- wie folgt:  Durch diese Veröffentlichung auf seinem uneingeschränkt öffentlichen Account wurde der Beitrag grundsätzlich allen Internet- und Facebook-Nutzern, insbesondere aber den damals mehr al...
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  Die Kriminalität ist männlich, die Asylmigration sakrosankt und ich ein Verbrecher. Am 13.07.26 hatte ich das „Vergnügen“, zum ersten Mal in meinem Leben als „Straftäter“ vor Gericht zu stehen. Ich war durch anonyme Anzeige per steuerfinanzierter App „BanHate“ (ein Produkt von Antidiskriminierungsstelle Steiermark und der Grazer Agentur Golddiggers) des Deliktes der Verhetzung (§283 Stgb) beschuldigt worden. Ich hatte es gewagt, auf Facebook meinen Unmut zum Fall einer 13-Jährigen kundzutun, die in Norwegen von einem 21-Jährigen Syrer vergewaltigt worden war, der anschließend aufgrund seines niedrigen IQ nur zu sechs Monaten verurteilt wurde. Mein Kommentar zu diesem Fall war: „Wir importieren Asylanten mit einem durchschnittlichen IQ an der Debilitätsgrenze. Die Asylanten vergewaltigen Kinder. Aufgrund ihrer Debilität werden die Asylanten von der Justiz geschont. Schluss damit. Die Zuwanderung aus dummen, mittelalterlich gewalttätig sozialisierten, islamischen ...
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  250.000 vergewaltigte Mädchen. Der vertuschte Rape-Gang-Skandal Großbritanniens. Die Behörden schwiegen jahrzehntelang aus Angst vor Rassismusvorwürfen. Ein unabhängiger Bericht enthüllt das unfassbare Ausmaß eines Verbrechens, das in Friedenszeiten in Europa bislang undenkbar schien. Über 250.000 weiße, britische Mädchen wurden über Jahrzehnte von organisierten Gruppen meist pakistanischstämmiger, muslimischer Täter systematisch vergewaltigt, gefoltert und als Sexsklavinnen gehandelt, während Polizei, Sozialbehörden und Kommunalpolitiker bewusst wegsahen, um nicht als rassistisch zu gelten. Der „Rape Gang Inquiry Report“, vorgelegt von Rupert Lowe von der Partei Restore Britain und veröffentlicht am 16. Juni 2026, dokumentiert anhand von Gerichtsakten, früheren offiziellen Untersuchungen wie denen zu Rotherham und Telford sowie Berichten von Überlebenden ein landesweites Netzwerk des Horrors. Die Schätzung von mindestens 250.000 Opfern ergibt sich aus der Extrapolation bekannte...