Ja, dürfen´s denn des ? Österreich, 1848. Kaiser Ferdinand I blickt fassungslos von der Hofburg auf das lärmende Volk. Metternich klärt ihn auf: „Die machen eine Revolution, Majestät“. Die legendäre Antwort des Kaisers: „Ja, dürfen´s denn des?“ Ähnlich die Reaktionen der Zeugen Coronas und Regierungsmedien auf den von mir in der Nacht vom 28. auf 29. Jänner veröffentlichten Brief des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (Dr. Andreas Hauer) an Gesundheitsminister Mückstein, in dem die Grundlagen der Corona „Maßnahmen“ hinterfragt werden. Zuallererst der übliche Reflex auf unerwünschte Meldungen, die das eigene Weltbild ins Wanken bringen könnten. Das kann nicht echt sein! Selbsternannte Faktenchecker „belegen“, dass das Schreiben gefälscht wurde. Die Freunde unserer Regierung setzen sich nicht mit der Nachricht auseinander, sondern versuchen, den Überbringer anzugreifen. Dann Phase zwei. Die Echtheit des Schreibens kann nicht mehr geleugnet, das Schr...
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Ist das noch Demokratie oder muss das weg ? Im Grundgesetz steht, die Macht geht vom Volke aus. Wie es scheint, ist sie nie wieder zurück gekehrt. Die herrschende Politkaste gibt sich nicht einmal mehr die Mühe, den Anschein zu wahren, sie sei die Dienerin des Volkes. Im Gegenteil, die offene Verachtung für die Bevölkerung wird immer offensichtlicher. Deutschlands Olaf Scholz sagte (natürlich nach der Wahl), es gäbe keine „roten Linien“ mehr. Die roten Linien, die Scholz meinte, können nur Verfassung, Grundrechte & Rechtsstaat sein. Nebenbei, Scholz´ Partei wurde von 19,68% der Wahlberechtigten gewählt. Überwältigende Zustimmung sieht anders aus. In Frankreich rülpst Emmanuel Macron, er wollte die Ungeimpften „ankacken“. Ungeimpfte sind für Macron keine Staatsbürger mehr, er will sie „bis zum bitteren Ende nerven“. Die Steuern der Menschen, die er anscheissen will, nimmt Macron natürlich doch. In Österreich verhängt die Bundesregierung unter dem Duo ...
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Meine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Covid 19 Maßnahmengesetzes (3G Regel am Arbeitsplatz) Die dahingehende Änderung des Covid 19 Maßnahmengesetzes, eine "3G" Pflicht am Arbeitsplatz einzuführen ist, wie auch das Maßnahmengesetz im Ganzen, verfassungswidrig, da nicht verhältnismäßig. Eine Maßnahme, die in die Freiheiten der Bürger eingreift, muss einen legitimen Zweck verfolgen. Dazu muss die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein. Bei keiner der Covid Maßnahmen konnte die Regierung bis jetzt valide Studien (mit Kontrollgruppe!) vorlegen, die einen wesentlichen, positiven Einfluss der Maßnahmen (lockdown, Maskenpflicht, Impfrate usw) auf die Gesundheit der Bevölkerung und den "Kampf" gegen Covid 19 bestätigen. Im Gegenteil, die Entwicklungen in u.a. Florida, Schweden und Israel zeigen einen positiven Effekt der ABWESENHEIT von Zwangsmaßnahmen oder eines Impfzwanges. Bei der 3G Regel am Arbeitsplatz geht es nicht um Gesundheit od...