Unsere Justiz urteilt aufgrund von Gefühlen und Meinungen Ich habe jetzt das Urteil in meinem Verfahren wegen „Aufstachelung zum Hass“ erhalten. Ich lasse jetzt zuerst einmal die Richterin Martina Eberherr des Landesgerichts Innsbruck zu Wort kommen und gebe nachher meinen Senf dazu. Das Urteil hat 13 Seiten, ich hab´s auf die inhaltlich relevanten Stellen beschränkt. Im Namen der Republik: schuldig „ Am 01.05.2026 veröffentlichte der Angeklagte auf seinem Facebook-Account, dessen Medieninhaber er ist, und der uneingeschränkt öffentlich zugänglich ist, mit Bezug unter dem Post -- norwegisches Mädchen von Syrer vergewaltigt, der in weiterer Folge vom Gericht laut Artikel aufgrund niedrigen IQs mit nur 6 Monaten Freiheitsstrafe zur Rechenschaft gezogen worden sei -- wie folgt: Durch diese Veröffentlichung auf seinem uneingeschränkt öffentlichen Account wurde der Beitrag grundsätzlich allen Internet- und Facebook-Nutzern, insbesondere aber den damals mehr al...