Meine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Covid 19 Maßnahmengesetzes
(3G Regel am Arbeitsplatz)
Die dahingehende Änderung des Covid 19 Maßnahmengesetzes, eine "3G" Pflicht am Arbeitsplatz einzuführen ist, wie auch das Maßnahmengesetz im Ganzen, verfassungswidrig, da nicht verhältnismäßig.
Eine Maßnahme, die in die Freiheiten der Bürger eingreift, muss einen legitimen Zweck verfolgen. Dazu muss die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein.
Bei keiner der Covid Maßnahmen konnte die Regierung bis jetzt valide Studien (mit Kontrollgruppe!) vorlegen, die einen wesentlichen, positiven Einfluss der Maßnahmen (lockdown, Maskenpflicht, Impfrate usw) auf die Gesundheit der Bevölkerung und den "Kampf" gegen Covid 19 bestätigen. Im Gegenteil, die Entwicklungen in u.a. Florida, Schweden und Israel zeigen einen positiven Effekt der ABWESENHEIT von Zwangsmaßnahmen oder eines Impfzwanges.
Bei der 3G Regel am Arbeitsplatz geht es nicht um Gesundheit oder den „Kampf“ gegen die Ausbreitung von Covid, sondern um die Steigerung des indirekten Impfzwanges und damit der Durchimpfungsrate, wie auch Minister Mückstein freimütig bestätigt hat. Was Minister Mückstein nicht vorlegen kann, ist eine Studie, welche die Zwangsimpfung aller Bevölkerungsgruppen vom Kind bis zum Greis rechtfertigt. Bei einer medizinischen Behandlung MUSS immer eine Abwägung von Nutzen und Risiko erfolgen. Darum (und um eine Haftbarkeit zu vermeiden) setzt die Regierung auf indirekten Impfzwang, der allerdings angesichts des Ausmaßes einem faktischen Impfzwang entspricht.
Nachdem die Regierung keine validen Studien (auch hier, mit Kontrollgruppe!) vorlegen kann, dass die Covid Impfungen die Ausbreitung verhindern, Geimpfte nicht erkranken oder die Impfung wirklich aller Menschen gegen Covid 19 nötig und sinnvoll ist, ist diese Maßnahme weder geeignet, um die Ausbreitung von Covid 19 zu verhindern, noch ist sie erforderlich oder angemessen (Geimpfte können sich anstecken. Geimpfte können Dritte anstecken. Geimpfte können schwer erkranken). Damit ist die Maßnahme verfassungswidrig.
hochachtungsvoll,
Chris Veber
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_01824/index.shtml#tab-Stellungnahmen
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