Familienbeihilfe darf kein Lohnersatz sein

Die Diskussion um die Auszahlung der Familienbeihilfe an Kinder im Ausland geht in die falsche Richtung. Das Problem sind Branchen, die die Kaufkraftunterschiede der Familienbeihilfe im EU Ausland ausnützen um zu absoluten Hungerlöhnen Angestellte zu finden. Die Familienbeihilfe darf nicht als Lohnbestandteil missbraucht werden. Denn das drückt das Lohnniveau bei uns in Tirol, ebenso wie die Arbeitskräfteüberlassungsrichtlinie, die es heimischen Unternehmen ermöglicht, ausländische Arbeitskräfte anzustellen ohne die inländischen Lohnnebenkosten zahlen zu müssen. Beides sorgt für die Prekarisierung heimischer Arbeitsverhältnisse und treibt Menschen in die Arbeitslosigkeit und Armut. Und ermöglicht Unternehmen Arbeitnehmer ebenso wie die Sozialtöpfe auszubeuten, durch Löhne von denen niemand leben kann und das Ausnützen von staatlichen Leistungen ohne selbst genügend beigetragen zu haben. Darum sind folgende Maßnahmen dringend nötig: Ein österreichweiter Mindestlohn von 1500,- netto für eine Vollzeitstelle, die Zahlung der vollen Lohnnebenkosten im jeweiligen Arbeitsland und auf lange Sicht ein EU weiter Mindestlohn sowie eine EU weite Mindest-Köst. 
Möglich wär´s: unser Unternehmen ist im Handel tätig, in einem sehr kompetitiven Umfeld, in direkter Konkurrenz zum großen Steuervermeider und Lohndrücker aus den USA. Wir zahlen unseren Handelsangestellten wesentlich mehr als 1500,- Euro netto. Es ist immer nur eine Frage der Abwägung: mehr Gewinn oder fairere Löhne.

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