Kontenregister vs. Konteneinschau
In der gegenwärtigen Diskussion über die Rechte der Finanz könnte viel an bürgerlichen Freiheiten und Steuergeldern gewonnen werden wenn zwei Begriffe getrennt würden: Kontenregister und Kontoeinschau.
Ich sehe nicht welche meiner Freiheiten beschnitten würde wenn die Finanz meinen KontoSTAND abfragen kann. Im Gegenteil, ein Kontenregister, idealerweise ein Vermögensregister, könnte auch eine Schutz und Legitimationsfunktion erfüllen, ebenso wie jeglicher Immobilienbesitz im Grundbuch vermerkt ist und dies in Streitfällen auch herangezogen wird. Wenn also das berühmte Sparbuch (oder Aktiendepot) der Oma im Vermögensregister eingetragen wäre, würden die Enkerln nicht ums Geld umfallen, sollte die Oma vergessen haben dieses Sparbuch (oder Aktiendepot) den Erben rechtzeitig mitzuteilen.
Ich bin auch strikt dagegen alle Lohnsteuerpflichtigen vom Kontenregister auszunehmen. Banken & Großkonzerne werden von Lohnsteuerpflichtigen geführt, auch Politiker sind lohnsteuerpflichtig. Die größten Wirtschaftskriminellen der letzten Jahre (Hypo Alpe Adria, Buwog, usw usw) wären also vor einer Verfolgung durch das Finanzamt geschützt und könnten weiter ihre Provisionen und Kickbacks annehmen.
Was hingegen das Finanzamt absolut nichts angeht sind die einzelnen Buchungszeilen meines Kontos. Welcher politischen Partei oder obskuren Sekte ich spende, geht niemanden etwas an. In welchem Versand ich was bestelle geht niemanden etwas an. Für eine KontoEINSCHAU in Konten natürlicher Personen braucht es darum immer einen richterlichen Beschluss. Ein KontenREGISTER sollte für die Finanz einsehbar sein ohne richterlichen Beschluss.
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