Die Wahrheit zu benennen ist in Österreich jetzt ganz offiziell Verhetzung. Ich habe wieder einmal Post vom österreichischen Staat bekommen. Laut der Polizeiinspektorin Anna-Lena Stern habe ich den Tatbestand der Verhetzung erfüllt. Wobei Frau Stern hier Ankläger, Ermittler und Richter in einer Person ist, indem sie nicht die Möglichkeitsform wählt, sondern gleich Ihr Urteil abgibt. Noch vor dem Ende der Ermittlungen. Aber so läuft das heutzutage in UnsererDemokratie™, wenn man etwas sagt, was der Regierung nicht passt. Aber der Reihe nach, hier die offiziellen Anschuldigungen der Frau Inspektorin Anna-Lena Stern: „ Der österreichische Staatsangehörige Franz Christian Veber wird beschuldigt, am 16.03.2026 um 09:53 Uhr über sein Facebook-Profil einen öffentlichen Beitrag veröffentlicht zu haben, der den Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) erfüllt . Konkret habe VEBER in diesem Beitrag eine Personengruppe herabgesetzt, verächtlich gemacht und pauschal für gesellschaf...
Game Over. Es ist vorbei. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 26. Jänner 2022 ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet und an den österreichischen Gesundheitsminister ein Konvolut an Fragen übermittelt. Fragen, die bis jetzt absolut tabu waren. Die an den Grundfesten der „Pandemie“ rütteln. Der Gesundheitsminister hat für eine Antwort Zeit bis zum 18. Februar 2022. Das ist dann auch das Enddatum der „Pandemie“ in Österreich. Im Einzelnen will der VfGH wissen, ob die Hospitalisierungs und Verstorbenenzahlen alle Infizierten erfassen. Die alte an oder mit Covid Frage. Falls alle positiv Getesteten gezählt wurden, wüsste der VfGH gerne die Begründung. Weiters will der VfGH eine Aufschlüsselung der Covid Todes & Hospitalisierungsfälle. Wo war Corona ursächlich? Wo nur ein bedeutungsloser „positiver“ Test? Er fragt sogar nach dem Alter der Todesfälle und Hospitalisierten! Auch für die Sinnhaftigkeit der FFP2 Maskenpflicht muss der G...
Müssen wir den Islam verbieten? Die totalitäre Ideologie hinter der Lüge der Friedensreligion. Wenn Muslime weltweit töten und versklaven , heißt es immer das sei „nicht der Islam“. Doch der Koran und die Geschichte beweisen das Gegenteil. Zeit, dieser totalitären Ideologie den Schutz des Religionsstatus zu nehmen. Jedes Mal, wenn Muslime weltweit „Ungläubige“ töten, Frauen versklaven oder ganze Gesellschaften ins Chaos stürzen, folgt als Standarderklärung, das sei nicht der Islam, sondern nur „Islamismus“. Der Islam sei schließlich eine Religion des Friedens. Es stecken zwei fatale Fehler in diesem Mantra. Der Islam ist keine Religion im eigentlichen Sinn. Er ist eine totalitäre Ideologie mit weltweitem Machtanspruch. Und friedlich war er nie in seiner Geschichte. Seit seiner Gründung im 7. Jahrhundert breitet sich der Islam durch Gewalt aus, durch Kriege, Eroberungen und Unterwerfung. Jesus ließ sich für die Menschen ans Kreuz schlagen und predigte, sein Reich sei nicht von di...
Hausdurchsuchung wegen woke- und regierungskritischer tweets Heute kurz nach acht wurde ich von einem bewaffneten Dreimannteam der Polizei besucht. Es klingelte, ich dachte es ist der Gasmann und machte auf. Polizei. Es läge eine anonyme Anzeige gegen mich vor. Wegen $3g Abs 1 und 2 Verbotsgesetz, einer Verharmlosung des und einer positiven Grundhaltung zum Nationalsozialismus. Immerhin mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bedroht. Die Wohnung wurde durchsucht, Computer und Handy beschlagnahmt. Aber der Reihe nach. Am 22.1.2024 postete ich auf facebook und X/twitter folgendes: Liebe Linksfaschisten, was habt Ihr eigentlich gegen Adolf Hitler? Er war Sozialist. Vegetarier. Hat das Kollektiv über das Individuum gestellt. War besessen vom gesunden Volkskörper. Hat Andersdenkende ausgeschaltet. Und wenn Ihr Euch ehrlich macht, Juden mögt Ihr ja auch nicht. Also, wo ist Euer Problem mit Nazis? Ihr seid ja selbst welche. Das erfüllt laut der Innsbruc...
Chris Veber – grüne Justiz 1:0 Die Innsbruck Staatsanwältin Monika Breithuber hat per 30. Juli meine Verfolgung aufgegeben. Da (Chris Veber) „in der Vergangenheit noch nie wegen Taten im Zusammenhang mit dem Verbotsgesetz (oder anderer politischer Delikte) in Erscheinung getreten ist und auch keine Beweisergebnisse zutage gekommen sind, die eine nationalsozialistische Gesinnung des Beschuldigten und einen daraus ableitbaren Wiederbetätigungsvorsatz indizieren würden, ist dem Beschuldigten auch unter Berücksichtigung seiner Verantwortung zum Hintergrund für das gegenständliche Posting ein Handeln mit Tatvorsatz im Sinne der §§ 3g, 3h VerbotsG nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachzuweisen.“ Ich bin also noch nie wegen Taten im Zusammenhang mit meinem behaupteten Drang zum Nationalsozialismus in Erscheinung getreten. Welch Überraschung. Das hätte die Staatsanwältin natürlich auch im Voraus wissen können. Indem Sie meine Artikel liest und/oder ...
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