Chris Veber – grüne Justiz 1:0


Die Innsbruck Staatsanwältin Monika Breithuber hat per 30. Juli meine Verfolgung aufgegeben.


Da (Chris Veber) „in der Vergangenheit noch nie wegen Taten im Zusammenhang mit dem Verbotsgesetz (oder anderer politischer Delikte) in Erscheinung getreten ist und auch keine Beweisergebnisse zutage gekommen sind, die eine nationalsozialistische Gesinnung des Beschuldigten und einen daraus ableitbaren Wiederbetätigungsvorsatz indizieren würden, ist dem Beschuldigten auch unter Berücksichtigung seiner Verantwortung zum Hintergrund für das gegenständliche Posting ein Handeln mit Tatvorsatz im Sinne der §§ 3g, 3h VerbotsG nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachzuweisen.“


Ich bin also noch nie wegen Taten im Zusammenhang mit meinem behaupteten Drang zum Nationalsozialismus in Erscheinung getreten. Welch Überraschung. Das hätte die Staatsanwältin natürlich auch im Voraus wissen können. Indem Sie meine Artikel liest und/oder mein fehlendes Vorstrafenregister einsieht.


Aber stattdessen war der Staatsanwältin, der grünen Justizministerin weisungsgebunden, alleine das Vorliegen einer anonymen (!) Anzeige wegen eines tweets Anfangsverdacht genug, um eine Ermittlung gegen mich zu starten und eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme meines Eigentums zu veranlassen. „Gegen den Beschuldigten Franz Christian VEBER liegt ein Anfangsverdacht in Richtung Verbrechen nach §3g Abs 1 und 2 VerbotsG, subsidiär nach § 3h Abs 1 und 2 VerbotsG, vor, weil beim Leser des von ihm veröffentlichten Postings - wie die Tatsache beweist, dass das gegenständliche Posting bei der NS-Meldestelle angezeigt wurde.“


Wer anonym angezeigt wird, ist in Österreich also verdächtig genug, um die Unverletzlichkeit seiner Wohnung zu kübeln und sein Eigentum zu beschlagnahmen. Ungeachtet aller anderen Umstände. Wie zum Beispiel in meinem Fall fehlendes Lob für Adolf Hitler. Fehlende Tattoos von Adolf Hitler. Oder fehlende Fahnen von Adolf Hitler.


Diesen Wahnsinn hat der Innsbrucker Richter Georg Putz abgenickt.


Um zu ergründen, wie es zu diesem Verfahren trotz der offenkundigen Absurdität der Vorwürfe kommen konnte, habe ich sowohl der Staatsanwaltschaft Innsbruck als auch der grünen Justizministerin Alma Zadic Anfragen gestellt, sowohl als Bürger wie auch als Journalist:


1) Hat es in meinem Fall eine Weisung aus dem Justizministerium gegeben? Ich ersuche um gerichtsfeste Antwort.


2) Wo in meinem veröffentlichten Werk (blog, twitter, facebook, usw) entnehmen Sie den Verdacht, bei mir könnte es sich um einen „Wiederbetätiger“ handeln? Damit begründeten Sie ja die Notwendigkeit einer Hausdurchsuchung. Ich erbitte die Nennung der Stellen. Meinerseits kann ich ihnen dutzende Stellen zeigen, in denen ich – entgegen dem Zeitgeist – massiv für Israel und gegen Diktaturen auftrete.


3) Warum war eine Beschlagnahme meiner Geräte nötig? Normalerweise reicht in diesem Fall die Kopie der Datenträger. Ich bin sicher, auch Innsbrucker Staatsschützer besitzen Wechselfestplatten.


4) Ich ersuche um Herausgabe aller Hinweise auf die Identität des „anonymen Anzeigers“. Ich habe den Verdacht, dass dieser in den Reihen der Grünen zu finden ist und werde gegen ihn gerichtlich vorgehen.


Die Antwort war, Sie ahnen es schon, dröhnendes Schweigen. Zwar höflich formuliert, aber um nichts weniger dröhnend. Omerta. Unter österreichischen Beamten hat, nicht erst seit Corona, die Unart Einzug gehalten, Fragen als lästige Frechheit zu empfinden, die keiner Antwort bedarf.


Doch die Staatsanwältin hat einen Fehler begangen. Indem Sie ein Delikt angeklagt hat, das mit zehn Jahren Haft bedroht war, wäre das Verfahren vor einem Geschworenengericht gelandet. Einen Berufsrichter, der mich verurteilt, hätte man eventuell gefunden. Einen für´s Abzeichnen der Hausdurchsuchung gab´s ja auch. Aber einen Geschworenensenat aus Bürgern von meiner Schuld zu überzeugen, wäre angesichts der Lächerlichkeit der Vorwürfe unmöglich.


Also wurde das Verfahren eingestellt. Was für die Staatsanwältin den zusätzlichen Bonus hat, dass ich nicht gegen Sie vorgehen kann. Mein Anwalt schrieb „Juristisch nicht anfechtbar, weil eingestellt ist eingestellt“.


Es war also alles nur ein großes Missverständnis. Die Hausdurchsuchung durch drei Bewaffnete des Staatsschutzes. Die Entwendung meiner elektronischen Geräte. Das Verschwenden von meiner Zeit und meinem Geld. Keiner kann da was dafür. Keiner ist haftbar. Und natürlich kann die ganze Nummer nach der nächsten „anonymen Anzeige“ wiederholt werden.


Pardon, das hat mit einem Rechtsstaat nichts mehr zu tun. Wie schon während der Corona Zeit zu sehen war, ist die Justiz der Exekutive (Regierung) in Österreich zu dienlich. Die Staatsanwaltschaft stellte Anzeigen gegen die Regierung postwendend „mangels Anfangsverdacht“ ein, trotz offensichtlicher Evidenzen. Der Verfassungsgerichtshof genehmigte der Regierung die Aussetzung von Grundrechten – weil von der Regierung bestellte Experten es so wollten. Womit die Grundrechte abgeschafft waren.


Wir müssen Staatsanwälte und Richter direkt vom Volk wählen lassen und dem Einfluss der Regierung entziehen. Das Weisungsrecht der Justizminister gegenüber den Staatsanwaltschaften gehört in den Müll.


Bis es soweit ist, wäre es aber schon ein Anfang, wenn sich alle Beamten, vom Kanzler über Staatsanwälte bis zu Staatsschutz und Polizei, daran erinnern, wem sie ihren Amtseid geleistet haben. Der Republik Österreich und ihrer Rechtsordnung. Also dem Volk. Dem Bürger. Wir sind der Staat. Der Sinn der Judikative ist nicht der Schutz der Regierung, sondern die Kontrolle der Regierung. Das wäre übrigens auch der Sinn der vierten Gewalt, der Presse. Nur so nebenbei.


Es kann für einen Beamten übrigens rechtlich heikel werden, wenn er alle Anordnungen blind befolgt. Spätestens nach einem Machtwechsel. Denn erstens gibt es das Remonstrationsrecht bzw. die Remonstrationspflicht, sollte er eine Weisung für rechtswidrig halten. Zweitens ist kein Beamter verpflichtet, Weisungen auszuführen, die gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen. Die Todesschützen an der DDR Grenze wurden nach dem Ende der DDR verurteilt. Sie hätten den Schussbefehl verweigern müssen.


Darum möchte ich mit einem Begriff aus dem Blindenhundewesen schließen. Dort gibt es den „intelligenten Ungehorsam“. Der Hund führt jeden Befehl seines Herrchens aus. Außer, das Herrchen verlangt offensichtlichen Schwachsinn. Dann verweigert der Hund.


Liebe Beamte, im Interesse unseres Österreichs, im Interesse unserer Demokratie, im Interesse der Bürger Österreichs. Seien Sie mehr wie ein Blindenhund. Machen Sie nicht jeden Blödsinn mit.

 

 

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