Die Kriminalität ist männlich, die Asylmigration sakrosankt und ich ein Verbrecher.
Am 13.07.26 hatte ich das „Vergnügen“, zum ersten Mal in meinem Leben als „Straftäter“ vor Gericht zu stehen. Ich war durch anonyme Anzeige per steuerfinanzierter App „BanHate“ (ein Produkt von Antidiskriminierungsstelle Steiermark und der Grazer Agentur Golddiggers) des Deliktes der Verhetzung (§283 Stgb) beschuldigt worden.
Ich hatte es gewagt, auf Facebook meinen Unmut zum Fall einer 13-Jährigen kundzutun, die in Norwegen von einem 21-Jährigen Syrer vergewaltigt worden war, der anschließend aufgrund seines niedrigen IQ nur zu sechs Monaten verurteilt wurde.
Mein Kommentar zu diesem Fall war:
„Wir importieren Asylanten mit einem durchschnittlichen IQ an der Debilitätsgrenze. Die Asylanten vergewaltigen Kinder. Aufgrund ihrer Debilität werden die Asylanten von der Justiz geschont.
Schluss damit. Die Zuwanderung aus dummen, mittelalterlich gewalttätig sozialisierten, islamischen Kulturen zerstört Europa. Sie zerstört unsere Kinder.
Die Grenzen müssen geschlossen, die Asylanten remigriert und Verbrecher härtest bestraft werden. Auch wenn sie schwachsinning sind. Schwachsinn ist in diesen Ländern gang und gäbe.“
Dadurch habe ich gegen die in Österreich geschützte Gruppe der Asylwerber (definiert nach dem fehlenden Kriterium der Staatsangehörigkeit) zu Hass angestachelt, befand die Richterin am Ende der Verhandlung und verurteilte mich zu 300 Tagsätzen Geldstrafe. Ich gehe natürlich in volle Berufung, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Das ausgefertigte Urteil wurde noch nicht zugestellt, darauf gehe ich ein, sobald ich´s in den Händen halte.
Aber gehen wir´s vom Anfang an. Wie ich denn mein Posting gemeint hätte, fragte mich das Gericht. Nun, ich wäre dagegen, Menschen mit einem niedrigen Intelligenzquotienten aus mittelalterlich sozialisierten, islamischen Kulturen ins Land zu lassen, die dann Verbrechen begehen. Das führte dann zu einem Einspruch des Staatsanwaltes, der meinte, IQ Messungen wären irgendwie fehlerbehaftet und seien nicht aussagekräftig.
Wie der Satz gemeint sei „Die Asylanten vergewaltigen Kinder“. Nun, die im Satz vorher erwähnten Asylanten (mittelalterlich, dumm, sie wissen schon) würden dann aufgrund ihrer Sozialisierung und ihrer fehlenden Intelligenz überproportional oft Kinder vergewaltigen. Ja, aber da stehe ja „die Asylanten“, das sei verallgemeinernd. Nein, für jeden Menschen, der sinnerfassend lesen kann, ist klar, welche Gruppe der Asylanten gemeint ist. Die Staatsanwaltschaft und die Richterin bestanden aber darauf, der Satz sei für sich alleine und nicht im Sinnzusammenhang zu lesen.
Ich führte an, dass ich nicht über eine Gruppe von Personen, die nach dem fehlenden Kriterium der Staatsangehörigkeit definiert wurde, geschrieben hatte, sondern ganz konkret über Menschen aus den uns allen bekannten Problemstaaten. Der fehlende Pass ist zwar notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung, um von meinem Posting erfasst zu werden. Kein kubanischer Regimeflüchtling, kein Vietnamese, kein Perser, kein australischer Austauschstudent und kein argentinischer Tourist würde sich von meinem Posting angesprochen führen. Auch das sah das Gericht anders. Ich würde generalisieren und verallgemeinern und gegen alle Menschen ohne Pass Hass versprühen. Liebes Gericht, ich versprühe keinen Hass gegen die Menschen, die illegal ins Land kommen. Deren Beweggründe verstehe ich, die handeln aus ihrer Sicht rational. Wogegen ich hingegen wirklich Hass versprühe und verspüre, das ist die suizidäre Migrationspolitik unserer Regierung.
Zu den Fakten rund um den IQ der Asylanten aus dem Problemstaaten und die Überrepräsentation der problematischen Asylanten in den Kriminalitätsstatistiken wollte das Gericht auch nicht wirklich was wissen. „Von Ihnen nicht, Herr Veber“, befand die Richterin.
Der Staatsanwalt belehrte mich darüber, dass die Meinungs und Pressefreiheit zwar geschützt sei, aber für diese gäbe es Grenzen. Die dann offenbar er und die Richterin im Auftrag des Staates definieren. Auch wenn Fakten benannt werden, können diese Fakten offenbar in den Augen der Justiz die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreiten. Wer die Wahrheit sagt, braucht in Österreich ein schnelles Pferd.
Die Richterin erwähnte dann noch Dunkelfelder bei der Erfassung von Verbrechen, womit sie wohl sagen wollte, die Asylanten würden von der Justiz viel härter angefasst als die autochthone Bevölkerung und darum öfter in den Kriminalitätsstatistiken vertreten sein. Völlig logisch angesichts von Fällen wie dem Syrer, der in Wien dreimal ein Sexualverbrechen begehen konnte, bevor er endlich einmal eingesperrt wurde. Oder den drei Jugendlichen (ein „Österreicher“, zweimal „ungeklärte Staatsbürgerschaft), die in Wien ein Ehepaar zusammenschlugen und beraubten und sich noch immer auf freiem Fuß befinden. Oder den zehn Jugendlichen mit „Migrationshintergrund“, die in Wien ein 12-Jähriges Mädchen missbrauchten und allesamt freigesprochen wurden. Weil die 12-Jährige es ja gewollt haben könnte (ich kotze immer noch).
Dann kam mein absoluter Lieblingssatz. Die Richterin befand „Die Kriminalität ist männlich“. Was sie damit sagen wollte, nicht manche Asylanten sind das Problem, das Problem sind „Männer“. Alle, auch die Einheimischen. Alle Männer sind gleich. Das ist das heilige Mantra der Linkswokegrünen. Nicht die Migration aus brutalen, islamischen Staaten ist das Problem, nein, es sind die „Männer“. In Syrien werden Ungläubige abgeschlachtet, in Afghanistan dürfen Frauen nicht einmal in der Öffentlichkeit lachen und wer dort eine Vergewaltigung anzeigen will, geht das Risiko ein wegen Unzucht hingerichtet oder eingesperrt zu werden. Aber sobald die Männer aus Syrien und Afghanistan österreichischen Boden betreten, lassen sie alle ihre schlechten Angewohnheiten hinter sich zurück und werden zu Urösterreichern. Offenbar durch die magische österreichische Erde. Genau das ist die Ideologie, die Österreich in den Abgrund führt. Nein, es sind nicht alle Menschen gleich, Frau Richterin. Es sind auch nicht alle Kulturen gleich. Das ist der Grund, warum es in Syrien, Afghanistan oder Somalia zugeht, wie es dort eben zugeht. Wenn man das aus ideologischen Gründen nicht sehen will, dann wäre es besser, nicht „Männern“ die Kriminalität in die Schuhe zu schieben, sondern „Menschen“. Schließlich sind doch auch Männer nur Menschen. Das wäre noch weniger diskriminierend, Frau Richterin. Lustig auch, dass das gleiche Gericht, das mir eine Verallgemeinerung in Hinblick auf die doch diverse Gruppe von Menschen ohne Pass vorwarf, mit den „Männern“ die gröbste aller Verallgemeinerungen beging. Aber eben im Namen der guten Sache, dann geht das.
(Im Bild zu sehen: Das Landesgericht Innsbruck mit woker Beflaggung und Bodendekoration am Prozesstag. Da hätte ich es schon ahnen müssen.)
Abschließend befand die Richterin noch, ich würde mit meinem Posting nur Aufmerksamkeit suchen, wie sie messerscharf an einem anwesenden Team von Servus TV und einem Journalisten von Tichy´s Einblick zu erkennen glaubte. Ja, klar. Immer wenn ich Aufmerksamkeit suche, lasse ich mich vor Gericht stellen. Ich will eine andere Migrationspolitik, das ist die Art von Aufmerksamkeit, die ich suche.
Aber eine andere Politik zu fordern, ist in Österreich von der herrschenden Clique nicht gern gesehen. Offenbar auch nicht von den rein zufällig der Regierung weisungsgebundenen Staatsanwälten. Und auch nicht von Richter*Innen, die in „Männern“ das Problem sehen. Liebe Regierung, liebe Justiz, so wird das nix. Laut der letzten Gallup Umfrage vom Mai 2026 befürworten nur 27% der Österreicher die Politik der offenen Grenzen. Ebenso wie über 70% der Österreicher die Sicherheit im Land durch die Migration gefährdet sehen. Wenn die Regierung sich dauerhaft weigert, auf den Souverän zu hören, wird der Souverän die Regierung wohl austauschen müssen. Zusammen mit den ideologisch verblendeten Endprodukten unserer Universitäten. Der Souverän wird Österreich gründlich entwokeisieren müssen, um das Land wieder auf die richtige Spur zu bringen.
Abschließend möchte ich für´s interessierte Publikum alle Fakten bringen, die das Gericht nicht hören wollte.
„Wir importieren Asylanten“: Laut Dublin Verordnung sind so gut wie alle Asylanten illegal im Land. Die Regierung hätte sie durchaus abweisen können. Oder ihnen wenigstens kein Geld für´s Kommen bieten. Beides hat die Regierung unterlassen, sie lockt weiter Menschen aus mittelalterlich islamisch sozialisierten Ländern nach Österreich.
Und diese Asylanten nehmen eine weite Anreise auf sich, um ins gelobte Land der Mindestsicherung zu kommen. Die Entfernung Kabul-Wien zum Beispiel beträgt 4600km Luftlinie. In diesem Radius liegen 110 Länder. Alle Nachbarländer Afghanistans (Pakistan, Iran, Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan, China). Ganz Zentralasien, Teile von Südostasien, Naher Osten, Kaukasus. Teile Nordafrikas. Von den 57 Ländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit liegen fast alle innerhalb des 4600km Radius. Aber nein, Österreich soll es sein. Verständlich, in China dürften die Afghanen erstens nicht einreisen und bekämen zweitens kein Geld. Ebenso wie in Saudi-Arabien. Selbst der muslimische Nachbar Pakistan wirft die Afghanen wegen Sicherheitsbedenken aus dem Land. Bei uns sind sie der Regierung willkommen.
„Mit einem durchschnittlichen IQ an der Debilitätsgrenze“: Laut „The Intelligence of Nations. National IQs. Update 2023.“ von Roland Henss liegt der durchschnittliche IQ in Afghanistan bei 72, in Syrien bei 82, im Sudan bei 76 und in Marokko bei 75. Laut Bakhiet & Lynn (2015) liegt er im Gaza bei 67,9, laut Bakhiet et al. (2017) in Somalia bei 67. Damit liegt der durchschnittliche IQ der Hauptherkunftsländer unserer Asylanten entweder unter oder knapp über der Grenze zur Debilität, die mit einem IQ von 70 oder drunter festgesetzt ist. Es gäbe übrigens auch Länder mit einem IQ von über 100. Aber von da kommen keine Menschen zu uns. Die gehen in die USA, wo sie bessere Bedingungen vorfinden.
Die Folgen von Debilität sind laut forensisch-psychiatrischer Literatur Schwierigkeiten bei der Kommunikation, bei Beziehungen und sozialer Urteilsfähigkeit. Debile haben Probleme beim Verstehen sozialer Normen, sind überrepräsentiert bei Gewaltdelikten und Sexualstraftaten wegen mangelndem Verständnis des Konzeptes einer Einwilligung und von sozialen Regeln sowie fehlender Impulskontrolle. Ein niedriger IQ korreliert in Metaanalysen mit der Anfälligkeit für Kriminalität. Das sind dann die „psychischen Probleme“, unter denen die Täter so oft leiden.
„Die (DIESE OBEN BESCHRIEBENEN!) Asylanten vergewaltigen Kinder“: In Österreich gab es laut BMI Kriminalstatistik 2024 & Bundeskriminalamt PKS-Broschüre 2024 im Jahr 2024 11.867 tatverdächtige Syrer. Bei 104.800 Syrern im Land macht das 11,3% der Syrer, die im Jahr 2024 eines Verbrechens beschuldigt wurden. Bei den Afghanen gab es 6.320 Tatverdächtige, das entspricht bei 45.000 Afghanen 14,04% aller Afghanen. Um die Dimensionen klar zu machen, bei Österreichern würde dieser Prozentsatz jedes Jahr 1.027.000 Tatverdächtigen entsprechen. Österreich wäre unbewohnbar. Es wäre zu den Ländern geworden, aus denen die Asylanten zu uns kommen.
Leider wird in Österreich nicht detailliert auf die Art der Verbrechen eingegangen, aber unsere deutschen Nachbarn sind da gründlicher. Das BKA Lagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2024“ ist eindeutig.
Migranten aus Marokko (und anderen Maghreb-Staaten wie Algerien & Tunesien) weisen die höchste Überrepräsentation bei Sexual und Gewaltdelikten auf. Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) liegt für Marokko bei 1.885 pro 100.000. Damit ist sie 11,6 fach höher als die deutsche mit 163. (Tatverdächtigenbelastungszahl = Tatverdächtige pro 100.000 Einwohner der jeweiligen Gruppe ab 8 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Sie ermöglicht einen fairen Vergleich unabhängig von der Gruppengröße.)
Migranten aus Syrien zeigen eine hohe absolute als auch per-capita-Belastung bei Gewalt und Sexualdelikten. Die TVBZ liegt bei 1.740 pro 100.000 und ist damit 10,7-fach höher als die der Deutschen. In absoluten Tatverdächtigen macht das ca. 64.780, was einer der höchsten absoluten Zahlen entspricht. Sie sind stark vertreten bei Gruppenvergewaltigungen und schweren Sexualdelikten.
Bei den Migranten aus Afghanistan ist es ähnlich. Die TVBZ liegt bei 1.722 pro 100.000, ist also 10,6-fach höher als die deutsche. Auch sie weisen eine hohe Beteiligung an Gruppenvergewaltigungen und schweren Sexualdelikten auf.
Das eindeutige Fazit aus den offiziellen Quellen ist, es gibt eine klare und mehrfach bestätigte Überrepräsentation von Tatverdächtigen aus arabischen und afrikanischen Ländern (besonders Maghreb, Syrien, Afghanistan, Somalia, Sudan) bei Gewalt- und Sexualdelikten, sowohl absolut als auch per Capita. Die höchste Überrepräsentation pro Kopf zeigen die Maghreb-Staaten (u. a. Marokko), gefolgt von Syrien und Afghanistan.
Die Dänen sind sogar noch gründlicher als die Deutschen. Die Datenbank STRAFNA4 der dänischen Statistikbehörde liefert präzise Zahlen zu Verurteilungen bei Sexualverbrechen, Körperverletzungen und Morden. Die Datenbank erfasst dabei sowohl Einwanderer nach deren Herkunft als auch deren Nachkommen und erlaubt so einen langfristigen Blick auf die Entwicklung. Sie zeigt, dass die Überrepräsentation gewisser Gruppen bei Verbrechen über Generationen anhält und besonders Sexualverbrechen und schwere Körperverletzungen betrifft.
Noch eindeutiger kann eine Tatsache nicht belegt werden. Ja, auch einheimische Männer sind kriminell und vergewaltigen Frauen. Aber nicht so kriminell wie die Asylanten aus den Problemstaaten. Um´s für einfache Geister bildlich zu erklären, Wenn sie einem Syrer auf der Straße begegnen, steigt Ihr STATISTISCHES Vergewaltigungsrisiko um das 10-Fache. Wenn sie fünf Syrern begegnen, sollten Sie rennen. Das ist keine Verallgemeinerung, es gibt natürlich auch ehrbare Syrer. Das ist Statistik.
Aber das benennen dieser Fakten kann eben in den Augen der österreichischen Justiz „zum Hass aufstacheln“ und ist damit strafbar. Liebe Justiz, wenn etwas „zum Hass aufstachelt“, dann die selbstmörderische Politik unserer Regierung. Deren Folgen wird keine Zensur der Welt zudecken können, weil die Bürger sie täglich auf unseren Straßen erleben.
Was lustigerweise in Österreich erlaubt ist, ist der öffentliche Aufruf zum Mord. Aber nur, wenn er von DenGuten™ durchgeführt wird und sich gegen die Richtigen wendet. Versteht sich.
In Wien wurde ein 61-jähriger ehemaliger Imam aus Wien-Meidling vom Wiener Straflandesgericht am 8. Oktober 2025 vom Vorwurf der Verhetzung laut §283 StGB freigesprochen. Er hatte auf Facebook im Jänner 2024 gepostet „Oh Gott, bestrafe die kriminellen Zionisten und deren Unterstützer und zerstreue sie. Oh Gott, zähle sie und töte sie alle und lass keinen einzigen von ihnen übrig.“
Der Richter sprach den Angeklagten frei, weil die Postings seiner Ansicht nach nicht den Tatbestand der Verhetzung erfüllen und von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. „Es ist eine vertretbare Meinung.“
Damit endet mein Artikel zum Prozess der Staat Österreich gegen Chris Veber. Ich werde natürlich nicht aufhören, die Regierung zu kritisieren und eine andere Politik zu fordern. Denn wenn sich der Kurs unserer Politik nicht ändert, dann endet Österreich. Das können wir nicht zulassen.
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Ich danke Ihnen in meinem Namen und im Namen der Meinungsfreiheit. Afuera!
Mehr Infos zur Anklage:
https://chrisveber.blogspot.com/2026/06/die-burger-osterreichs-sollen-mundtot.html


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