Und ewig grüßt das Wohnmurmeltier

Seit gefühlten Ewigkeiten wird von allen Politikern der Wohneid geschworen: Ja, wir treten für leistbares Wohnen ein! Leider folgt ebenso seit Ewigkeiten danach immer das große “Aber”: Es ist schwierig, es liegt nicht in unserer Kompetenz, der Datenschutz … Kurz, der Wille ist da aber die Macht ist schwach.

Jetzt gibts aber z.Bsp. in Innsbruck die glückliche Fügung, dass vom Bürgermeister über den Landeshauptmann bis zum Bundeskanzler alle Beteiligten einer schwarz-grünen Koalition angehören. Es sind alle Kompetenzen vorhanden, die gebraucht werden.

4 Dinge gilt es zu beschließen. Erstens, eine Meldepflicht für Leerstände und illegale Freizeitwohnsitze. Wer eine Wohnung besitzt die nicht vermietet werden soll, ein Grundstück welches nicht bebaut werden soll oder einen illegalen Freizeitwohnsitz hat 1 Jahr Zeit sich zu melden und, so Zweitwohnsitz, zu verkaufen. Danach wird die Immobilie im Falle des Auffliegens beschlagnahmt und in den gemeinnützigen Wohnbau überführt. Klingt hart, aber jeder Steuerhinterzieher muss bei einer Kontrolle bis zum 3fachen des hinterzogenen Betrages zurückzahlen.

Zweitens, eine Leerstandsabgabe. Wer eine Wohnung länger als 3 Monate nicht vermietet oder ein Grundstück länger als 1 Jahr nicht bebaut muss 8% des Marktwertes als jährliche Steuer entrichten. Das schafft Druck zu vermieten zu Preisen die leistbar sind und macht Immobilienspekulation für Finanzinvestoren uninteressant. Die 8% setzen sich zusammen aus 5% angenommenem jährlichem Wertzuwachs, 2% Inflation, 1% Strafe. Übrigens, je eine Wohnung pro Kind und Enkerl sind von der Steuer ausgenommen.

Drittens, airbnb ist nur noch am gemeldeten Hauptwohnsitz legal. Wer in seiner Wohnung ein Zimmer vermietet um das Familieneinkommen aufzubessern soll jedes Recht dazu haben. Wer einen Beherbergungsbetrieb führen will soll eine Pension aufmachen.

Viertens, die Mietzinsbeihilfe wird nur für Wohnungen ausgeschüttet die der 30% Regel folgen. Die Aufwendungen für Miete sollen nicht mehr als 30% des Einkommens ausmachen, bei einem Medianeinkommen von 1588,- und angenommenen 45qm pro Person darf die Miete inkl. Nebenkosten nicht mehr als 10,60 Euro pro qm ausmachen. Es ist nicht die Aufgabe der Mietzinsbeihilfe auf Kosten der Arbeitnehmer Immobilienbesitzer reich zu machen.

Wenn wirklich Wohnen leistbar gemacht werden soll steht der Umsetzung nichts im Wege. Werden doch wieder die Interessen von Finanzinvestoren und Grundbesitzern über das Allgemeinwohl gestellt, müssen die Wähler sich daran erinnern und bei der nächsten Wahl nicht wieder mit Versprechungen abspeisen lassen.


Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog