Die wirtschaftliche Unsicherheit durch das Covid 19 Gesetz


Ein Epidemiegesetz muss 2 Bedingungen erfüllen. Die Ausbreitung einer Krankheit verhindern oder verlangsamen. Und die soziale Ordnung aufrechterhalten, einer Panik vorbeugen, wirtschaftliche Ängste bekämpfen.

Das österreichische Covid 19 Gesetz erfüllt den ersten Teil der Bedingungen. Die Ansteckungsrate wird sinken. Aber bei der ebenso zwingend notwendigen wirtschaftlichen Absicherung ist das Gesetz ein völliger Fehlschlag. Im alten Epidemiegesetz hatten Unternehmen (das schließt auch den Barbier ums Eck mit ein) die auf staatliche Anordnung geschlossen werden einen Rechtsanspruch auf Erstattung des Verdienstentganges. Das Covid 19 Gesetz macht mit einem Satz im 10 seitigen Dokument diese wirtschaftliche Absicherung zunichte. „Auf die Gewährung von finanziellen Maßnahmen besteht kein Rechtsanspruch.“ Damit werden die Unternehmer zu Bittstellern degradiert, die um Entschädigung betteln müssen.

Ich verstehe die Regierung. Der österreichische Staat kann unmöglich den Verdienstentgang eines guten Teils der österreichischen Wirtschaft bezahlen. Aber die EZB kann das.

Es braucht jetzt 3 rasch umgesetzte Maßnahmen. Die österreichische Regierung streicht den verhängnisvollen Satz aus dem Covid 19 Gesetz. Die österreichische Regierung begibt zur Finanzierung aller(!) aus Corona erwachsenden Kosten zinsfreie 10.000 jährige Anleihen. Die EZB verpflichtet sich alle diese Anleihen aller europäischen Länder aufzukaufen.

Damit wäre die wirtschaftliche Existenz der Bevölkerung gesichert und wir müssen nicht über große Systemänderungen mitten in der Krise nachdenken. Danach sollten wirs aber tun.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog