Zu früh aufgeatmet ?


Wer sich angesichts der am 26. Jänner 2022 vom österreichischen Verfassungsgerichtshof an den Gesundheitsminister gesendeten Fragen auf ein baldiges Ende der „Pandemie“ gefreut hat, muss eventuell doch wieder um den Zustand der Demokratie bangen.


Am 30. März hat der VfGH zwei Erkenntnisse über die Zulässigkeit des „Lockdowns für Ungeimpfte“ und „2G Regel“ sowie die unterschiedliche Behandlung Genesener und Geimpfter veröffentlicht. Laut diesen Erkenntnissen waren die Grundrechtseingriffe zulässig.


Weil.


Und damit könnten wir den Artikel auch schon beenden. Der VfGH anerkennt kritiklos die Begründungen des Gesundheitsministers. Es sind die seit Beginn der Pandemie von der Regierung verbreiteten Fehlinformationen und Unwahrheiten.


Von Geimpften und Genesenen geht eine geringere Gefahr aus, das Virus zu verbreiten (stimmt sogar bei den Genesenen). Die Lage in den Spitälern war angespannt. Prognosen und Rechenmodelle ergaben eine drohende Überlastung. Die Einschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene sind geeignet, die drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Nur getestete aber nicht geimpfte Personen haben ein größeres Risiko auf einen schweren Krankheitsverlauf. Genesene haben einen schlechteren Schutz vor Covid als Geimpfte. Und so weiter und so fort. Es ist ermüdend, die gleichen Lügen immer wieder zu hören.


Natürlich kann die Regierung für alle ihre Positionen auf Veröffentlichungen von Regierungsbehörden verweisen. Auf die von der Regierung bestellte „Expertenkommission“. Auf Studien.


Was aber keinerlei Beachtung findet sind die Experten der „Gegenseite“. Die Studien, die den Interessen der Pharmaindustrie entgegenstehen. Das offensichtlich Evidente, wenn man kurz aus dem Fenster schaut und die Welt betrachtet. Die Regierung selbst, die andauernd öffentlich bekannte, die diskriminierenden „Maßnahmen“ dienten nur zur Steigerung der Injektionsquote (so was nannte man früher ein Geständnis).


Es ist inzwischen klar, dass die absolute persönliche Risikoreduktion durch eine Covid Injektion vernachlässigbar ist, sowohl gegen Tod als auch gegen einen schweren Verlauf. Selbst Biontech/Pfizer hatten nie etwas Anderes in ihren Zulassungsstudien behauptet. Im Gegenteil hat sich herausgestellt, dass die „Wirksamkeit“ der Injektionen über die Zeit ins Negative kippt. Und dass die Injektionen das Immunsystem schädigen (V-Aids).


Es ist klar, dass die „Maßnahmen“ keinen Einfluss auf den Verlauf der „Pandemie“ hatten. Dazu gibt’s Studien, aber es reicht auch ein Blick auf die Nachbarländer. Die Infektionswellen kamen und gingen, egal ob ein Land „Maßnahmen“ setzte oder nicht. Und auch die Überlastung der Intensivstationen war eine Lüge, wie jederzeit auf der AGES-Homepage nachzuprüfen war.


Worauf die „Maßnahmen“ einen Einfluss haben sind die Belastung des Gesundheitssystems durch sinnlose Regeln. Die Verknappung des Personals durch sinnlose Quarantänen aufgrund aussageloser PCR Tests. Die Erhöhung der Gesundheitsrisiken durch Stress, Angst, ausgelassene Vorsorgeuntersuchungen und unterlassene menschliche Kontakte. Das Alleinlassen der Alten während des Sterbens. Und die Isolierung der Jugend, der sowohl Ausbildung wie auch Lebensfreude genommen wurde.


Wenn der VfGH der Regierung aufgrund von Prognosen und Modellrechnungen weitreichende Grundrechtseinschränkungen gestattet, bei einer Krankheit, von der die Regierung seit Juli 2020 um ihre Harmlosigkeit wusste (zur Erinnerung: die Ischgl Studie von Dorothee von Laer und der Med Uni Innsbruck ergab eine Fallmortalität von 0,26%), dann sehe ich schwarz für unsere Demokratie.


Grundrechte gelten immer und absolut. Die MenschenWÜRDE ist das oberste Gut. Freiheit muss speziell in Krisenzeiten entschlossen gegen staatliche Übergriffe verteidigt werden. Wenn Freiheit und Grundrechte nach Belieben abgeschafft oder gewährt werden können, hatte man sie nie.


Die Regierung mag mit passenden Formulierungen und passenden Experten für den VfGH formal richtig gehandelt haben, aber wenn es ausreicht, keine Formfehler zu machen, um massivste Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen, dann ahne ich nichts Gutes angesichts kommender „Krisen“. Das Klima würde sich als Begründung für eine dauerhafte Abschaffung der Demokratie anbieten. Die Regierung muss nur eine Bedrohung postulieren und von „Experten“ Rechenmodelle erstellen lassen, die Reiseverbote, Verbote bestimmter Berufsgruppen oder das Verbot bestimmter Freizeitbeschäftigungen, Nahrungsmittel, Fahrzeuge (die Liste ist endlos) als „geeignete Maßnahme“ ausweisen, dieser Bedrohung entgegen zu treten. Die Regierung braucht immer nur der Wissenschaft zu folgen, nachdem sie sichergestellt hat, dass die Wissenschaft sagt, was die Regierung hören will.


Wenn wir das zulassen, wird unsere Demokratie Geschichte sein. Das sollte meiner Meinung nach auch den Richtern des VfGH bewusst sein. Ich hoffe also, dass das ausstehende Erkenntnis zu den VfGH-Fragen vom Jänner deutlich kritischer ausfällt.


Im Übrigen bin ich für eine direkte Volkswahl der Verfassungsrichter. Sie sind zu wichtig, um ihre Besetzung den Parteien zu überlassen.



Die Erkenntnisse im Wortlaut:

https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_V_294_2021_vom_17._Maerz_2022.pdf

https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_V_231_2021_vom_3._Maerz_2022.pdf

 

 

Wenn Sie weiter lesen wollen, ein Vorschlag:  

https://chrisveber.blogspot.com/2022/01/ja-durfens-denn-des-osterreich-1848.html

 

Wenn Ihnen mein Text gefallen hat und Sie unabhängigen Journalismus unterstützen wollen:


https://paypal.me/ChrisVeber


Danke.


 

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog