Das woke Landesgericht Innsbruck und das Schweigen.


Dem geneigten Leser dürfte vielleicht bekannt sein, dass ich am Landesgericht Innsbruck von Richterin Frau Martina Eberherr wegen „Verhetzung“ in erster Instanz verurteilt wurde.


Der Verhetzungsparagraph wurde am ersten Jänner 2016, nach dem Öffnen der Grenzen, so umgeschrieben, dass Kritik an der ab 01.01. 2016 neu geschützten Personengruppe der Menschen ohne österreichischen Pass als zum Hass aufstachelnd gewertet werden kann. Jeder Wahrheitsbeweis ist in einem Verhetzungsverfahren nicht zulässig. Böse Zungen könnten behaupten, die Regierung hat in Kenntnis der kommenden Entwicklungen versucht, Kritik an der Asylmigration unter Strafe zu stellen.


Ich habe der Medienstelle des Landesgerichtes am 02.09.2026 zu meinem Urteil folgende Fragen gestellt:


Sehr geehrte Fr. Dr. Fink, sehr geehrter Hr. Dr. Jennewein,


ich habe zum Urteil der Richterin Martina Eberherr im Verfahren gegen Franz Christian Veber (ja, das bin ich) wegen „Verhetzung“ in meiner Eigenschaft als Journalist folgende Fragen:


Wie viele Schuldsprüche hat Frau Eberherr seit 2015 wegen „Verhetzung“ gefällt?


Wie viele davon gegen Personen aus dem linken, rechten oder islamischen Spektrum?


Wie wird die politische Neutralität des Gerichtes durch die offene Zurschaustellung der LGBTQ+ Fahne gewahrt? Diese ist ein eindeutig politisches Bekenntnis und wird dem links-woken Spektrum zugeordnet. Die FPÖ würde diese Fahne wohl kaum vor ihre Parteizentrale hängen, so wie es zum Beispiel die SPÖ handhabt.


Wie verträgt sich der ausgeschlossene Wahrheitsbeweis bei „Verhetzung“ mit der Verpflichtung des Gerichtes, aufgrund von Tatsachen zu urteilen? Sollte das Benennen von Tatsachen laut Ihrer Meinung eine Straftat sein?


Frau Eberherr sagte während der Verhandlung „Die Kriminalität ist männlich“. Dieser vor Zeugen ausgesprochene Satz findet sich anschließend übrigens weder in der Prozesszusammenfassung noch im Urteil. Stellt die Behauptung „Die Kriminalität ist männlich“ eine Aufstachelung gegen die geschützte Gruppe der Männer (§283 nennt explizit das Geschlecht) dar, da sie vor versammelter Presse erfolgte? Wenn nein, warum nicht?


Frau Eberherr schrieb in ihrem Urteil: „Nur der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass es selbstredend nicht möglich und nicht gelungen ist, die Wahrheit der Behauptung, wonach sämtliche aus islamischen Kulturen stammende Asylwerber „schwachsinnig“ seien und allesamt Kinder vergewaltigen würden, nachzuweisen.“ Abgesehen davon, dass Frau Eberherr hier meine Aussagen sehr frei interpretiert, wurden dem Gericht mehrere Studien und Statistiken (auch von österreichischen Behörden und Ministerien) vorgelegt, die beweisen, dass die Menschen aus dem islamischen Asylhauptherkunftsländern als Gruppe unterdurchschnittlich intelligent (an der Debilitätsgrenze oder darunter) und massivst überrepräsentiert bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Leib und Leben sind. Warum weigert sich Frau Eberherr, diese einfachen Tatsachen anzuerkennen und behauptet statt dessen „Kriminalität ist männlich“?


Welche Risiken ergeben sich Ihrer Meinung nach, wenn die Justiz anfängt, die Intention oder Intensität von Gefühlen zu beurteilen, Fakten zu ignorieren und Urteile nicht mehr aufgrund von Tatsachen zu fällen? Gehen Sie bei der Antwort davon aus, dass der politische Gegner die Macht übernommen hat.


Ich ersuche um eine zeitnahe Antwort.


Zu Ihrer Information zum Stand der gesellschaftlichen Debatte beim Thema Asylmigration. Kanzler Stocker schrieb auf X:


In den Wiener Schulen haben wir bereits eine relative Mehrheit muslimischer Schülerinnen und Schüler. Die entscheidende Frage ist doch, werden aus diesen Schülerinnen und Schülern Demokraten, die unsere Rechtsordnung akzeptieren, einhalten und mit unserer Gesellschaft mitleben? … Und es darf auch nicht sein, dass die Grundlagen für einen Ehrenmord ausgeblendet werden, während nur die Tat selbst bestraft wird. … Ich sage ganz klar: Ich will nicht, dass unsere Kinder und Enkelkinder in einem islamischen Staat aufwachsen.“


mit besten Grüßen,

Chris Veber, freier Journalist, 6020 Innsbruck


(Anmerkung: Auch wenn Herr Stocker mit seiner Aussage recht hat, dass in wenigen Jahren unsere Straßen und Institutionen von islamischen Männern dominiert werden, so lügt er doch mit der Behauptung, die ÖVP würde den politischen Islam verbieten wollen. Die ÖVP hat mindestens fünf mal zusammen mit SPÖ, Grünen und Neos ein Verbot des politischen Islam verhindert.)


Noch am gleichen Tag erhielt ich freundlicherweise eine Antwort, die dafür aber inhaltlich recht dürr ausfiel:


Sehr geehrter Herr Veber,



unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass es nicht Aufgabe der Medienstelle des Landesgerichtes Innsbruck ist, Ihnen Auskünfte betreffend Ihr eigenes Strafverfahren zu erteilen.



Mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme verbleibe ich



mit freundlichen Grüßen,

Mag. Dr. Birgit Fink



Woraufhin ich abschließend schrieb:



Sehr geehrte Frau Dr. Fink,


vielen Dank für die rasche Antwort. Aber ich habe nicht nach Auskünften zu meinem Strafverfahren gefragt, diese Informationen liegen mir alle vor.


Ich habe unter anderem gefragt, wie viele "Täter" aus welchem politischen Spektrum Frau Eberherr bisher verurteilte, ob die LGBTQ+ Fahne mit politischer Neutralität vereinbar ist und ob Gefühle und deren Beurteilung die Grundlage von Urteilen bilden sollten.


Das sind Fragen, welche die Bevölkerung direkt betreffen und interessieren.


Ich nehme zur Kenntnis, dass das Gericht diese Fragen nicht beantworten will. Ich werde das dementsprechend publizieren, mögen sich die Menschen selbst eine Meinung bilden.


Zur richterlichen Neutralität schrieb Sabine Matejka für die Österreichische Richterzeitung schon im Jahr 2016 übrigens Folgendes: "Diese Neutralität muss nicht nur in unserem Inneren verankert sein, sondern auch nach Außen getragen und deutlich gemacht werden. Das Vertrauen in die Justiz und unsere neutrale Amtsführung darf nicht durch politische, weltanschauliche oder religiöse Symbole oder sonstige Merkmale erschüttert werden."


In der Hoffnung, dass nach der Abwahl der jetzigen Regierung sowohl der wegen der Öffnung der Grenzen geänderte Verhetzungsparagraph wieder auf den Stand vor 2016 rückgeführt wird als auch die Justiz sich dann nicht mehr als Vorfeldorganisation UnsererDemokratie™ sieht,


verbleibe ich,


mit freundlichen Grüßen,


Chris Veber


freier Journalist, 6020 Innsbruck


Addendum: Falls Sie nicht so bewandert in den Begrifflichkeiten der Querdenker und Schwurbler sein sollten, UnsereDemokratie™ ist das Gegenteil von echter Demokratie. ;)


Soweit die Auskunft des Landesgerichts Innsbruck.



Eine Demokratie braucht erstens Meinungs und Gedankenfreiheit als oberstes Prinzip. Ohne Meinungsfreiheit kann es weder Demokratie noch Wohlstand oder Fortschritt geben. Und eine Demokratie braucht eine echte Gewaltenteilung. Wenn die Ankläger der Regierung weisungsgebunden sind und die obersten Richter ebenfalls de facto von der Regierung bestellt werden, dann ist die Gewaltenteilung Makulatur. Eine direkte Volkswahl von hohen Stellen in Justiz und Polizei könnte die Unabhängigkeit dieser Institutionen wieder herstellen.


Denn momentan herrscht in Österreich die Gesinnungsjustiz, wie die Geschichte des Verhetzungsparagraphen belegt.


Früher war es Verhetzung, zu Gewalt gegen bestimmte Gruppen (Religion, Weltanschauung usw) aufzurufen. Ein klar definiertes Delikt. Seit dem 01.01.2016 (nach dem Öffnen der Grenzen) ist es "Verhetzung", "zu Hass aufzustacheln". Ein sehr schwammig formulierter Paragraph.


Hass ist ein Gefühl. Der Staat und seine Organe definieren jetzt, was Hass ist, was Abneigung und was nur Ablehnung. Auch das Wort "aufstacheln" ist an Beliebigkeit nicht zu überbieten. Der Paragraph 283 wurde damit zu einem Gummiparagraphen, mit dem die Regierung und die ihr unterstellte bzw. hörige Justiz machen können, was sie wollen. Die Asylanten als geschützte Gruppe von Menschen ohne Staatsangehörigkeit wurden auch erst am 01.01.2016 in den Verhetzungsparagraphen mit aufgenommen. Ein „faszinierender“ Zufall.


Auch der Wahrheitsbeweis ist bei "Verhetzung" nicht zulässig. Sie können also ruhig die Wahrheit sagen, wenn eine woke Richterin findet, das benennen der Realität "stachele zu Hass auf", dann setzt´s eine Verurteilung.


Der §283 dient der Gesinnungskontrolle. Der Staat kann verfolgen, wen er will, muss aber nicht verfolgen, wen er nicht will. Siehe die ukrainische Außenministerin Meinl-Reisinger, welche die FPÖ Wähler (Achtung! Weltanschauung!) als "Volksverräter" bezeichnete. Ganz ohne Anklage. Aber Frau Meinl-Reisinger gehört dem Regime UnsererDemokratie™ an, also darf sie das.


Was unsere herrschende Einheitspartei hier übersieht, alles, was sie einführt, um ihre Kritiker zu verfolgen, kann und wird nach einem Machtwechsel gegen sie verwendet werden. Wer Demokratie und Rechtsstaat zerstört, zerstört sie auf Dauer und für alle. Vae victis.


Aber soviel Einsicht von unserer Regierung zu verlangen, ist dann wohl doch zu viel verlangt. Von der Justiz hätte ich früher vielleicht noch erwartet, dass sie sich nicht so politisch vereinnahmen lässt. Das muss meine jugendliche Naivität gewesen sein. Die Justiz hat sich leider immer und zu allen Zeiten als Dirne der Macht angedient.


Es ist an der Zeit, dass der österreichische Souverän, das Volk, den Sauhaufen, zu dem unsere Demokratie verkommen ist, gründlich ausmistet und aufräumt.

 

 

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Ich danke Ihnen in meinem Namen und im Namen der Meinungsfreiheit. Afuera!

 

 Mehr Infos zum Prozess

https://chrisveber.blogspot.com/2026/08/unsere-justiz-urteilt-aufgrund-von.html


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